Partikularismus
Partikularismus (spätlat. particularis, verkleinernde Form von lat. pars „Teil, abgesondert, einzeln“) bedeutet zunächst die politische, häufig auch staatliche Selbständigkeit einzelner Gebiete oder Länder innerhalb eines größeren, völkisch und somit politisch sowie kulturell zusammengehörenden Ganzen, das heißt einer Nation oder eines Reiches. Ebenso wird mit dem Begriff bereits das Streben staatlicher Teilgebiete bezeichnet, ihre besonderen, partikularen (partikularistischen) Interessen gegen das allgemeine Interesse einer Gemeinschaft durchzusetzen. In ähnlichem Sinne wird auch der Ausdruck Vielstaaterei verwendet. Die Vertreter dieser Richtung heißen Partikularisten.
Deutschland
In der deutschen Geschichte nahmen der Partikularismus bzw. partikularistische Bestrebungen immer wieder schwerwiegende und verhängnisvolle Ausmaße an. Hierbei spielten dynastische Interessen eine Hauptrolle. Die deutschen Kleinstaaten versteiften sich vor allem bis zur Gründung des Zweiten Deutschen Reiches (und in schwächerer Form auch noch darüber hinaus) auf ihre Souveränität und hatten bei allen Entscheidungen und Beschlüssen nicht so sehr das Gesamtwohl der Nation und des Reiches, als vielmehr nur ihr eigenes im Auge. So kam es, daß sich ihre Politik oft nicht von großen Gesichtspunkten, sondern von der sehr kleinen Perspektive ihres kurzfristigen eigenen Vorteils leiten ließ.