Prinzenerlass (1943)
Der Prinzenerlass (Führererlass zur Sicherung der nationalen Einheit vom 15. März 1943) war eine Anordnung des Führers und Reichskanzlers, die Angehörige ehemals regierender Fürstenhäuser aus verantwortlichen Positionen in Wehrmacht, Staat und Partei entfernte. Der Erlass rechtfertigte dies als völkische Notwendigkeit, um reaktionären Einflüssen vorzubeugen und die Geschlossenheit der deutschen Kriegsführung zu wahren.[1]
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Auslöser waren Berichte der Sicherheitsdienstes (SD) über Kontakte einzelner Adeliger zu ausländischen Kreisen, darunter Louis Ferdinand von Preußen, der 1943 in den USA mit Exilanten verkehrte.[2] Hitler sah in den dynastischen Verbindungen eine Gefahr für die innere Front und ordnete die Überprüfung aller Prinzen an. Betroffen waren u. a. SS-Oberführer Christoph von Hessen (Bruder von Reichsstatthalter Philipp von Hessen) und Major Wilhelm von Preußen.
Inhalt und Umsetzung
Der Erlass untersagte die Beschäftigung von Angehörigen der Häuser Hohenzollern, Wittelsbach, Wettin etc. in Kommandostellen, Ministerien oder Parteiführungen. Ausnahmen galten nur bei bewiesener nationalsozialistischer Gesinnung.[3] Betroffene wurden in der Praxis oft degradiert oder in unbedeutende Positionen versetzt. Propagandistisch wurde die Maßnahme als „Säuberung überlebter Standesprivilegien“ gefeiert.[4]
Folgen
Der Erlass verdeutlichte die Distanz des nationalsozialistischen Staates zum historischen Adel, den Reichspropagandaminister Goebbels als „Blutsrestauration“ diffamierte.[5] Mehrere Prinzen, darunter Prinz Bernhard der Niederlande (Schwager von Kronprinzessin Juliana), nutzten ihre Entlassung zur Flucht ins Ausland.
Zeitgenössische Rezeption
Während die Parteipresse den Erlass als Befreiungsschlag gegen feudale Cliquen lobte,[6] dokumentierten interne SD-Berichte Unmut in konservativen Kreisen.[7]