Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen

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Ärmelabzeichen eines Sanitätsoffiziers der Waffen-SS.jpg

Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen war seit 25. August 1944 Dr. Karl Brandt.

Erläuterung

Im Juli 1942 ernannte Adolf Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum „Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“, verantwortlich für Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sektor. Am 5. September 1943 seine Zuständigkeit durch Führererlaß hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial erweitert, sein Titel war nun „Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“. Zu seinen wichtigsten Mitarbeitern gehörte u. a. Admiraloberstabsarzt Prof. Dr. med. Alfred Fikentscher, Leiter des Amtes Planung und Wirtschaft.

Am 25. August 1944 erhielt Brandt den Titel „Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbehörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organisationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens.

Siehe auch