Reichsärztekammer

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Die Reichsärztekammer wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGB. I S. 1433) geschaffen. Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands.

Hintergrund

In Dritten Reich herrschte der Grundsatz der freien Arztwahl, weil man in ihr eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen zwischen Arzt und Patient sah. Die deutschen Ärzte durften ihre Praxis nur auf Grund einer staatlichen Zulassung (Approbation) ausüben. Ihre Ausbildung erhalten sie in den medizinischen Fakultäten und Kliniken der Universitäten. Sie sind in einer Standesorganisation, der Reichsärztekammer, zusammengeschlossen, die alle (etwa 60.000) Ärzte umfasste und den ärztlichen Einsatz nach Bedarf regeln kann.

Die Organisation der deutschen Gesundheitspflege ist in den 30iger Jahren vereinheitlicht und der Leitung eines Reichsgesundheitsführers unterstellt worden. Sie gliederte sich in zwei Aufgabengebiete.

  • Gesundheitssicherung
  • Gesundheitsführung.

Die Gesundheitssicherung war wie in den meisten Ländern Sache des Staates; die Gesundheitsführung dagegen Sache der NSDAP. Oberster Leiter beider Instanzen ist der Reichsgesundheitsführer einmal als Staatssekretär im Reichsministerium des Innern und zum anderen in seiner Eigenschaft als Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP.

Aufgaben

Aufgabe der staatlichen Organe war es, die Gesundheit des Volkes zu überwachen und dem Umsichgreifen von Krankheiten, insbesondere von ansteckenden Krankheiten, rechtzeitig entgegenzuwirken. Bei jeder Regierungsdienststelle bestand eine besondere Abteilung (Volksgesundheit), die alle Fragen der öffentlichen Gesundheitspflege bearbeitet. Wie groß die Bedeutung dieser Abteilung war, ergibt sich aus der folgenden Aufzählung ihrer wichtigsten Aufgabengebiete: Gesundheitspolizei, Apothekenwesen, Krankenhauswesen, Erb- und Rassenpflege, Heilanstalten, Seuchenbekämpfung, Trinkwasserversorgung und Abwässerbeseitigung, Nahrungsmittel-Hygiene, wissenschaftliche Institute und Anstalten, Hebammenwesen, Säuglings- und Kleinkinderpflege und -fürsorge, Körperpflege, ärztliche Fragen des Sports und der Leibesübungen, Schulgesundheitspflege, Medizinalstatistik, Leichen- und Begräbniswesen. Ein umfassendes Meldewesen bot die Gewähr dafür, daß ansteckende Krankheiten rechtzeitig erkannt werden und ihre Ausbreitung verhindert wird.

Die Zahl der Krankenhäuser, Sanatorien und Heilanstalten betrug 1938 rund 5.000 mit etwa 800.000 Betten. Daneben besanden Einrichtungen, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung laufend zu überwachen, z. B. die Säuglingsfürsorge, die Mütterberatung, die Tuberkulosefürsorge. Ferner verfügte jede größere Stadt über mindestens eine Poliklinik, in der kostenlose Behandlungen durchgeführt werden. Die deutsche Sozialversicherung gab auch dem wirtschaftlich Schwächsten die Möglichkeit, im Bedarfsfalle sich ohne eigene Kosten von einem Facharzt oder in einer Klinik behandeln zu lassen. Die Sozialversicherung gewährte darüber hinaus kostenlose Behandlung in Kur- und Heilbädern.

Gesundheitsführung

Die Gesundheitsführung hatte die Aufgabe, Erkrankungen durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern. Die Mittel hierzu sind: Aufklärung in Wort und Schrift, Einsatz von Betriebsärzten zur Betreuung der Werktätigen, Beratung der Jugend bei der Berufswahl, ärztliche Kontrolle bei der Berufsausbildung, Reihenuntersuchungen (Röntgendurchleuchtung) sowohl der Jugendlichen in der Hitlerjugend als auch der Werktätigen in den Betrieben, Ausrichtung der Ernährung nach den Ergebnissen der neuesten wissenschaftlichen Forschung und schließlich Überwachung und Beratung bei der Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Volksgenossen. Aufgabe der Gesundheitsführung war es ferner, Mütter kinderreicher Familien von Zeit zu Zeit in Erholungsheime zu schicken.

Ärzte leisteten für diese Verschickungen die notwendigen Vorarbeiten. Eine der interessantesten ärztlichen Aufgaben war die Tätigkeit als Betriebsarzt. Durch den immer wiederkehrenden Umgang mit der Belegschaft wurde der Arzt in die Lage versetzt, sich mit der Konstitution des einzelnen vertraut zu machen; er hatte somit die Möglichkeit, jede Veränderung im Anfangsstadium zu erkennen. Drohende Berufsschäden werden durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach Möglichkeit vermieden. Einseitig belastete Arbeitskräfte trieben geeigneten Ausgleichssport; durch die Organisation Kraft durch Freude war eine Erholung im Urlaub möglich. Dank der Mitarbeit der Betriebsärzte verfügten im Dritten Reich viele Betriebe in Deutschland schon über eigene Bäder und Sportplätze.

Zur Durchführung aller dieser Aufgaben hat der Reichskanzler im Jahre 1935 das Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP errichtet. Dieser Stelle obliegt der Einsatz von Ärzten in den verschiedenen Parteiorganisationen, wie SS, SA, HJ NSV. Etwa 70 v. H. aller deutschen Ärzte sind ehrenamtliche Mitarbeiter beim Amt für Volksgesundheit.

Siehe auch