Reichskreis

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Karte der Reichskreise.

Die Reichskreise teilten das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in der Frühen Neuzeit für bestimmte Aufgaben ein.

Mit der Regimentsordnung von 1500 wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die sechs Kreise Bayern, Franken, Niedersachsen, Oberrhein, Schwaben, und Westfalen geschaffen. Die hier noch ausgeschlossenen kurfürstlichen und kaiserlichen Erblande wurden 1512 in die vier Reichskreise Burgund, Kurrhein, Obersachsen und Österreich eingeteilt.

Zu Beginn waren die Reichskreise mit der Wahl der Regimentsräte und der Beisitzer für das Reichskammergericht beschäftigt. Ab 1550 sollten die Kreise die kammergerichtlichen Urteile durchsetzen und den Landfrieden wahren. Mit der Reichskriegsverfassung von 1681 war die Aufstellung einer Reichsarmee von 40.000 Mann über die Kreise vorgesehen. Dabei waren immer wieder die auf Selbständigkeit bedachten Stände gegenaktiv tätig.[1] Mit dem Ende des HRR 1806 endeten auch die Reichskreise.[2][3]

Einteilung

Der Burgundische Reichskreis (grün) innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, ab 1512 bis 1806

Die Kreise wurden ursprünglich nur mit Nummern versehen. Später erhielten sie Bezeichnungen, die ihrer geographischen Einteilung entsprachen. Die ersten sechs, im Jahr 1500 gebildeten Kreise waren:

1512 kamen vier weitere dazu:

Außerdem:

Mit der Schaffung der vier zusätzlichen Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die habsburgischen Erblande (Burgundischer und Österreichischer Reichskreis) und die Kurfürstentümer (Kurrheinischer und Obersächsischer Reichskreis) mit in die Kreisverfassung eingebunden. Der bisherige Sächsische Reichskreis trat einige Reichsstände an den neuen Obersächsischen Reichskreis ab und wurde hierdurch zum Niedersächsischen Reichskreis. Außerhalb der Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Königreich und Kurfürstentum Böhmen mit den zugehörigen Gebieten Schlesien, Lausitz und Mähren. Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Reichsritterschaft, die Lehensgebiete in Reichsitalien und einige Reichsherrschaften, wie z. B. Jever und die Bauernrepublik Dithmarschen.

Fußnoten

  1. Zu Landstände vs. Reichsstände auf lokalerer Ebene: Clark, Christopher: Preußen – Aufstieg und Niedergang 1600-1947. 2008. S. 80-90.
  2. Planitz, Hans: Deutsche Rechtsgeschichte. 1981. 4. Aufl. S. 266.
  3. Grafik: Kinder/Hilgemann: dtv-Atlas zur Weltgeschichte. Band 1. 1995. 29 Aufl. S. 218.