Burgundischer Reichskreis
Der Burgundische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in welche unter Kaiser Maximilian I. 1512 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation eingeteilt wurde. Er umfaßte die Freigrafschaft Burgund und die 17 Provinzen der Niederlande, also die Herzogtümer Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, die Grafschaften Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Zeeland, Namen und Zütphen, die Markgrafschaft Antwerpen und die Herrschaften Friesland, Mecheln, Utrecht, Overijssel und Groningen.
Mit dieser Maßnahme des deutschen Kaisers wurden die bereits im Jahre 1500 eingerichteten sechs Kreise des Reiches auf nunmehr zehn vermehrt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Um seinen Sohn Philipps II. mit einem Teil des Reiches beleihen zu können, schloß Karl V. in Augsburg 1548 einen Vertrag, wonach dieser Kreis zwar der Oberherrschaft des Deutschen Reichs entzogen wurde, das Reich sich aber zu fortwährendem Schutz desselben verpflichtete, wogegen der burgundische Kreis zum Schutz des Reiches an Reichsumlagen soviel wie zwei und zu den Türkenkriegen soviel wie drei Kurfürsten zahlen sollte.[1] Im Jahre 1648 rissen sich sieben Provinzen, die nachmalige Republik der sieben Vereinten Provinzen, los. Dazu trat Spanien im Westfälischen Frieden noch Stücke von Flandern und Brabant ab.
Der Pyrenäische Friede von 1659 und der Aachener Friede von 1668 rissen die später sogenannten französischen Niederlande ab, der Nimwegener Friede von 1678 Hochburgund und einige niederländische Orte; die Friedensschlüsse von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) überlieferten den Rest, mit Ausnahme der durch den sogenannten Barrieretraktat abgerissenen Stücke, an Österreich. Diese „österreichischen Niederlande“, bestehend aus Brabant mit Antwerpen und Mecheln, Teilen von Luxemburg, Limburg, Geldern, Hennegau, Flandern und Namen, etwa 25,880 km² mit über 1,5 Millionen Einwohnern, wurden im Lüneviller Frieden (1801) an Frankreich abgetreten.
Gegen Ende 1813 besetzten die gegen Napoleon Verbündeten Staaten diese Gebiete; der Wiener Kongreß bildete daraus und aus dem größeren Teil des Hochstifts Lüttich durch die Akte vom 21. Juli 1814 das Stück des Königreichs der vereinigten Niederlande, welches jetzt größtenteils den heutigen Kunststaat Belgien bildet.
Siehe auch
Verweise
- Burgundischer Kreis. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 486
- Der Burgundische Reichskreis
- Burgundischer Kreis