Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen

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Die Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen war für das Siedlungswesen in Rahmen des Vierjahresplans im Dienstbereich des Reichsarbeitsministeriums verantwortlich. Sie bestand nach einem Erlaß des Beauftragten für den Vierjahresplan, Hermann Göring, rückwirkend ab 21. Februar 1940 (Göring: V.P. 2917). Ihre Auflösung wurde am 13. Dezember 1941 mit Ablauf zum 31. Dezember 1941 erlassen. Der Sitz der Reichsstelle war Berlin C2, Spittelmarkt 4-7.

Vorläufer, Organisation, Nachläufer

Schon im Herbst 1936 gab es eine Siedlungsabteilung im Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe das später in die Reichsstelle für Wirtschaftsausbau überführt wurde. Die Zahl der von der Reichsstelle/Reichsamt bis 1940 betreuten Wohneinheiten wird mit 58 000 Wohnungen angegeben.
Die Gründung der Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen kann als begleitende Maßnahme zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, 21. Februar 1940, gesehen werden. Sie unterstand als nachgeordnete Reichsbehörde dem Reichsarbeitsministerium und übernahm das Siedlungswesen der bis dahin Reichsstelle, ab dann Reichsamt für Wirtschaftsausbau. Schon mit Erlaß des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 5. Dezember 1939 (Göring: St. M. Dev. 11319/39: Neuordnung der Reichsstelle für Wirtschaftsausbau) wurde das nunmehrige Reichsamt für Wirtschaftsausbau (Erlaß, Punkt 1) in den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums überführt. Siedlungswesen des Reichsamts meinte den Gefolgschaftswohnstättenbau für die Betriebe des Vierjahresplans (Hermann-Göring-Werke). Die hier besprochene Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen war nun in Weiterführung der Siedlungsaufgaben des Reichsamtes für die Leitung der Verfahren, der Baudurchführung, der Hilfestellung der Wohnungsbauunternehmen bei Baustoff- und Transportfragen und für die Zusammenarbeit der Bauträger verantwortlich. Im weiteren Verlauf sollte ihr auch das Planungswesen und der Städtebau aus dem Zuständigkeitsbereich des Reichsarbeitsministeriums übergeben werden.
In einem Runderlaß vom 5. Februar 1942 an den Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau/Reichswohnungskommissar Robert Ley über die Auflösung der Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen wird von der Auftragsweitergabe an den Arbeiterwohnstättenbau im Reichsamt für Wirtschaftsausbau, deren Leiter auch Generalbevollmächtigter für Sonderfragen der chemischen Erzeugung (beim Vierjahresplan) war, berichtet.

Rechtliche Grundlagen

Erlaß über die Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen vom 4. März 1940:

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Gemäß Anordnung des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Göring, als Beauftragter für den Vierjahresplan, gehen die von der bisherigen Reichsstelle für Wirtschaftsausbau wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiete des Siedlungswesens nach näherer Weisung des Reichsarbeitsministers auf eine neu zu errichtende, dem Reichsarbeitsminister unmittelbar nachgeordnete Reichsbehörde mit der Bezeichnung

Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen über, der der Reichsarbeitsminister weitere Aufgaben seines Geschäftsbereichs auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens, des Städtebaus und des Planungswesens übertragen kann. Demgemäß bestimme ich folgendes: 1. Die Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen nimmt ihre Tätigkeit am 1. März 1940 auf. 2. Sie führt zunächst die Aufgaben der bisherigen Siedlungsabteilung der früheren Reichsstelle für Wirtschaftsausbau fort. 3. Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten. 4. Sitz der Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen ist Berlin. Der Reichsarbeitsminister

I. V.: Dr. Syrup

– Dr. Friedrich Syrup


Erlaß über die Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen vom 13. Dezember 1941.

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Im Einvernehmen mit den beteiligten Obersten Reichsbehörden bestimme ich folgendes:

Die Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen wird mit Ablauf des 31. Dezember 1941 aufgelöst. Berlin, den 13. Dezember 1941 Der Reichsarbeitsminister In Vertretung des Staatssekretärs Dr. Engel

– Reichsarbeitsblatt 1/1942. Teil I. S. 9; verkündet am 16. Dezember 1941 im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 296


Literatur

  • Betr.: Arbeiterwohnstättenbau im Rahmen des Vierjahresplans; hier: Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen. In: Reichsarbeitsblatt 10/1940. Teil I. S. 147f.
  • Durst, Karl: Die neue Reichsstelle für Wohnungs- Siedlungswesen. In: Baugilde. Heft 8/9. 1940 S. 126.; auch: Reichsarbeitsministerium: Reichsarbeitsblatt – Amtsblatt des Reichsarbeitsministeriums, des Reichsversicherungsamts und der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Heft 7. 1940.
  • Führer, Karl Christian: Anspruch und Realität - Das Scheitern der nationalsozialistischen Wohnungsbaupolitik 1933-1945. In: VfZ. 2/1997 S. 225-256.