Reichsverweisung
Reichsverweisung war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 das Gebot, das Reichsgebiet zu verlassen und nicht wieder zu betreten, geregelt durch das Gesetz vom 23. März 1934. Die von der Landespolizeibehörde anzuordnende Reichsverweisung war nur gegen Ausländer und nur in bestimmten Fällen (zum Beispiel staatsfeindliche Betätigung, Verurteilung wegen Verbrechen und Vergehen) zulässig. Die Durchführung der Reichsverweisung war näher geregelt in der Verordnung vom 29. Mai 1934.