Reichszentrale für Gesundheitsführung

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Reichszentrale für Gesundheitsführung war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 die am 20. November 1933 gegründete, dem Reichsministerium des Innern unterstellte Zusammenfassung und einheitliche Leitung aller Vereinigungen und Verbände, die auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätig waren, soweit sie durch ihre Arbeit der Erhaltung und Förderung der Gesundheit des einzelnen und der Gesamtbevölkerung dienten. Der Reichszentrale nicht angeschlossen waren die Berufsvereinigungen der Ärzte, z. B. dem NSDÄB, und der übrigen Heilberufe.

Erläuterung

Die Tätigkeit der Reichszentrale für Gesundheitsführung diente der Aufklärung über die Notwendigkeit der Erhaltung und Förderung des Volksbestandes und der Volksgesundheit, besonders der Erhaltung und Verbesserung des rassischen und des unversehrten völkischen Erbgutes. Die Reichszentrale für Gesundheitsführung war eingegliedert in den Reichsausschuß für Volksgesundheit als dessen 2. Hauptabteilung.

Sie umfaßte die Reichsarbeitsgemeinschaft für Mutter und Kind, Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums, Reichsarbeitsgemeinschaft für Rauschgiftbekämpfung, Volksernährung, Krankenhauswesen, Arznei- und Heilmittelwesen, Reichsarbeitsgemeinschaft für berufliche Gesundheitsführung, ferner den Reichstuberkuloseausschuß, den Reichsausschuß für Krebsbekämpfung und die im Jahre 1902 gegründete Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (DGBG). Angeschlossen waren ferner die Fachgruppen für öffentliche Hygiene und der Berufe im ärztlichen und sozialen Dienst.

Siehe auch