Reinthaler, Ludwig

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Ludwig Reinthaler (* 3. August 1952 in Waldkirchen am Wesen) ist ein deutscher ehemaliger Fahrlehrer aus Wels und BRÖ-Dissident.

Bekannt wurde er durch seine Aktionen gegen die Zeitgenössische Kunst. 1992 protestierte er gegen eine Installation von Cornelius Kolig in der Welser Stadtgalerie. 1993 kämpfte er gemeinsam mit Martin Humers Europäischer Bürgerinitiative gegen eine Ausstellung von Hermann Nitsch.

Politischer Werdegang

1991 hatte er versucht, auf der Liste der Vereinten Grünen Österreichs (VGÖ) zu kandidieren. 1995 organisierte er mehrere Postwurfsendungen. 1996 kandidierte er bei den „Die Neutralen“ für das Europäische Parlament. Als diese Kandidatur scheiterte, gründete er für die Gemeinderatswahlen 2003 in Wels eine Liste namens Die Bunten, diese Kandidatur war erfolglos.

Tätigkeiten

Als Leserbriefschreiber trat Reinthaler in der Welser Rundschau zu sogenannten Reizthemen in Erscheinung. Reinthaler war Stammgast bei den alljährlichen Dichtersteintreffen des Vereins Dichterstein Offenhausen (VDO). Reinthaler hat auch engen Kontakt zu dem Welser Unternehmer Robert Wimmer (Wiro-Polyplex). Reinthalers Ehefrau ist Schriftführerin des Hochschartener Freundeskreises. 1995 gründete er das Dokumentationsarchiv des Welser Widerstandes, über das er Flugblätter verbreitete.

Im Rahmen von Erlebnis-Flohmärkten in der Welser Messe, die Reinthaler organisierte, wurden seit Mitte der 90er Jahre antiquarische Artilel, unter anderem Bücher wie Mein Kampf angeboten. Stadtrat und Messeleitung von Wels verlängerten wegen zahlreicher Proteste den Vertrag mit Reinthaler Ende 2001 nicht mehr.[1] Reinthaler verkaufte daraufhin die Waren über Ebay.

Kontakte hat er zur Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AfP): Nachdem er bereits im März 2006 eine Demonstration des Bundes freier Jugend in Ried/Innkreis angemeldet hatte, trat er am 20. Oktober bei der 41. Politischen Akademie der AfP in Gumpoldskirchen mit einem Dokumentarfilm über das Ausländerproblem in Wels auf.

Im November 2008 nahm er an einer Gegendemonstration zur Gedenkfeier an die Opfer der Reichskristallnacht teil. Kritisiert wurde Reinthaler auch für seine Erweiterung eines Gedichtes des Kronenzeitung-Redakteurs Wolf Martin. Reinthaler hatte das Gedicht zum Thema „Bankenkrise“ um die Zeilen ergänzt: „Wer sind’s die Herr Martin meint? Wird ihnen seit Jahren nachgeweint? Haben sie vor 80/90 Jahren, den Karren ebenso verfahren? Es könnte sein, wenn man sie beim Namen nennt, ein jeder von ihnen (wieder) um sein Leben rennt!“

Im August 2009 prüfte der Verfassungsdienst des Magistrates Wels, ob die von Reinthaler angeführte Liste „Die Bunten“ für die Gemeinderatswahl in Wels im Herbst 2009 antreten dürfe. Grund für die Prüfung waren die „rabiat ausländerfeindlich(e)“ Einstellung Reinthalers sowie Zweifel darüber, ob Reinthaler verfassungsmäßigen Grundsätzen entspreche.[2] Die Wahlkommission prüfte, ob eine Kandidatur der „Bunten“ nicht einen Verstoß gegen das sogenannte NS-Verbotsgesetz darstelle.[3] Am 20. August entschied sie mit Zustimmung der SPÖ, ÖVP und der Grünen und unter Ablehnung der FPÖ, da „die Bunten“ nicht kandidieren dürfen.

Prozesse

2005 wurde Reinthaler wegen Verleumdung des oberösterreichischen Arbeiterkammer-Präsidenten Johann Kalliauer, den er als Sammler von Kinderpornographie dargestellt hatte, verurteilt.

Reinthaler vs. Österreich

1994 wurde eine Ordnungsstrafe gegen Reinthaler erlassen. Er hatte bei einer Strafverhandlung ohne Erlaubnis des vorsitzenden Richters private Tonbandaufnahmen gemacht, worauf er des Saales verwiesen wurde. Als er den Verhandlungssaal nach der Mittagspause betrat und sich trotz Androhung einer Strafe weigerte, diesen zu verlassen, verhängte das Gericht eine Ordnungsstrafe von 2000 ÖS gegen ihn.[4] Dieser Beschluß wurde von Reinthaler durch eine Beschwerde gegen den Staat Österreich vor der Europäischen Kommission für Menschenrechte angefochten, seine Einsprüche wurden jedoch in allen Punkten zurückgewiesen.[5]

Reinthaler vs. KPÖ

Reinthaler strengte gegen die Kommunistische Partei Österreichs eine Klage wegen Verstoßes gegen das Mediengesetz und Verleumdung an, da diese in einer Presseaussendung im Vorfeld einer Demonstrationsanmeldung durch Reinthaler von dessen Verkauf von Antiquitäten auf seinen Flohmärkten berichtet hatte. In der Berufung stellte das Oberlandesgericht Linz fest, dass diese Verkäufe durch Reinthaler gefördert worden seien und hob das Urteil des Landgerichtes auf, das Reinthaler eine Entschädigung zugesprochen hatte.

Reinthaler vs. Bezirkshauptmannschaft Ried

Eine von Reinthaler für den 27. Mai 2007 in Ried angemeldete Demonstration unter dem Motto „Multikulti beenden. Füa unsa Hoamatland“ wurde behördlich untersagt, da es nach Einschätzung der Bezirkshauptmannschaft absehbar zu nationalsozialistischer Propaganda im Verlauf der Kundgebung kommen werde. Reinthaler legte gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof ein, der jedoch die Einschätzung der BH teilte und das Verbot als rechtmäßig bestätigte.

Reinthaler vs. Kronen Zeitung

Im Frühjahr 2009 verklagte Reinthaler die Oberösterreich-Redaktion der „Kronen Zeitung“ nach dem Mediengesetz, weil diese ihn in einem Artikel als „der Braune“ bezeichnet hatte. Nachdem die Kronen Zeitung in einem Verhandlungstermin Ende Mai Recht gesprochen bekam, legte Reinthaler Berufung gegen das Urteil ein, diese zog er jedoch im August 2009 zurück, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Reinthaler vs. den Bürgermeister von Wels

Der Welser Bürgermeister Peter Koits klagte gegen eine Fotomontage von Ludwig Reinthaler, die in E-Briefen verschickt und auf der Netzseite der „die Bunten“" veröffentlicht wurde, wegen „übler Nachrede“ und „Beleidigung“ (§§ 111 und 115 StGB). Das Gericht gab der Klage nicht statt. Richter Anton Weber stellte in der Urteilsbegründung klar, daß bei einem Berufspolitiker die Grenzen von vertretbarer Kritik weiter zu ziehen seien als bei Privatpersonen.

Reinthaler vs. den Österreichischen Verfassungsgerichtshof

Ende 2011 erstattete Reinthaler mit 19 weiteren Personen Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen 13 Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in Österreich. Der VfGH hatte sich im März 2010 der Entscheidung der Welser Stadtwahlbehörde, „die Bunten“ nicht zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl antreten zu lassen, angeschlossen, da sich die Partei etwa die Vertreibung „volksfremder Elemente“ zum Ziel gemacht habe[6] und Kandidaten der „Bunten“ sich öffentlich mit T-Hemden von Rechtsrockgruppen gezeigt haben.[7] Die Staatsanwaltschaft Wien stellte 2011 die Ermittlungen aufgrund der Anzeige Reinthalers gegen die VfGH-Richter ein.

Fußnoten

  1. Michael Möseneder: Marktplatz einschlägiger Devotionalien. Wels: Bürgermeister will Erlebnisflohmarkt kündigen, in Der Standard vom 16. Februar 2001, S. 9; weitere Artikel ebenda: (moe) Wels verlagert Flohmärkte 7. März 2001, S. 11, (moe) Neue Aufregung um Flohmärkte. Welser Veranstalter sieht sich als Opfer von Hetzkampagnen, 4. April 2001, S. 9
  2. Oberösterreichischen Nachrichten, [1] und [2]
  3. http://ooe.orf.at/stories/383753/
  4. Menschenrechte.ac.at
  5. Reinthaler vs. Österreich, Entscheidung der EkfM im Wortlaut (eng.)
  6. http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/9/5/1/CH0004/CMS1269355219184/liste_die_bunten_-_wels_-_presseinformation.pdf
  7. Kurier.at