Sakrament
Als Sakrament (mhd. sagkermente, sacrament) bzw. lateinisch sacramentum[1] (altgr. μυστήριον mysterion „Geheimnis“) wurde im antiken Rom ursprünglich der Eidschwur, insbesondere der Soldateneid, aber auch jede feierlich übernommene Verpflichtung, wie zum Beispiel das an einem heiligen Ort zu hinterlegende Pfandgeld, bezeichnet. In der christlichen Kirche steht das Sakrament für die von Jesus Christus eingesetzte zeichenhafte Handlung, welche in traditionellen Formen vollzogen wird und nach christlicher Vorstellung dem Menschen in sinnlich wahrnehmbarer Weise die Gnade ihres Gottes übermittele.
Im Hochmittelalter wurden sieben Sakramente angenommen (Taufe, Firmung, Buße, Krankensalbung, Eheschließung, Priesterweihe und Eucharistie). Von ihnen anerkennt die protestantische Kirche nur Taufe und Abendmahl.
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Bedeutung im Christentum
Der kirchliche Sprachgebrauch entstand daher, daß sacramentum in der lateinischen Bibelübersetzung das altgriechische Wort mysterion („Geheimnis“) ausdrückte. Nach dem namentlich durch Thomas von Aquin ausgebildeten katholischen Begriff des Sakraments sind darunter geheimnisvolle Handlungen der Kirche zu verstehen, durch die gewisse übernatürliche Wirkungen der göttlichen Gnade auf den Menschen übergeleitet werden, und zwar, wie Duns Scotus hinzufügte, auch ohne Bedingung des (christlichen) Glaubens, wenn nur der Mensch der Gnade keinen „Riegel vorschiebt“. Die Zahl der Sakramente wurde von den Kirchenversammlungen zu Florenz (1439) und Trient (1541) auf sieben bestimmt, nämlich Taufe, Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Ölung, Priesterweihe und Ehe. Die griechisch-orthodoxe Kirche stimmt in dieser Lehre mit der römischen überein. Die Reformatoren des 16. Jahrhunderts bestimmten den Begriff des Sakraments dahin, daß zu demselben drei Stücke gehören: die göttliche Einsetzung, das göttliche Verheißungswort und die mit demselben verbundene sinnbildliche Handlung. Dieser Begriff passt, genau genommen, nur auf die Taufe und das Abendmahl. Doch rechneten Luther und Melanchthon anfangs auch die Buße unter die Sakramente. Der Hauptunterschied der evangelischen von der katholischen Sakramentslehre besteht aber darin, daß nach letzterer das Sakrament schon an sich selbst als wunderkräftige kirchliche Handlung wirkt, wogegen es nach ersterer nur unter Bedingung des Glaubens wirkt, was die Zeichen bedeuten und was das Wort verheißt. Doch lehrten auch die Lutheraner späterhin, daß zwar nicht die Gnade der Sündenvergebung, wohl aber ein in jedem Sakrament enthaltenes besonderes Übernatürliches auch an die „Ungläubigen“ gelange und zwar zum Gericht.
Sakramentstreit
Der unter dem Namen Sakramentsstreit bekannte Zwist unter den deutschen Reformatoren selbst wurde über die Frage, ob Christus im „heiligen Abendmahl“ (dem Sakrament des Altars) leiblich oder bloß geistig zugegen sei, zwischen Luther und den schweizerischen Reformatoren geführt. Dieser Streit war die Hauptursache der Trennung der Reformierten von den Lutheranern und der harten Verfolgung der sogenannten Sakramentierer, d. h. der Anhänger der schweizerischen Meinung, welche die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl in Abrede stellten.
Sonstige Auslegungen
Die Sozinianer erklärten die Sakramente für feierliche Gebräuche ohne besondere göttliche Segenskraft, zu deren Ausübung kein Christ notwendig verbunden sei. Die Quäker nennen dagegen die Sakramente innere Handlungen des Gemüts und begehen sie äußerlich gar nicht. Unter den aus dem Protestantismus hervorgegangenen kleineren Parteien folgen die Methodisten und Taufgesinnten der reformatorischen Ansicht.