Schweizer Psalm
Der Schweizer Psalm (auch Schweizerpsalm), nach seinen ersten Worten auch „Trittst im Morgenrot daher“ genannt, ist die Staatshymne der Schweiz und wird dort offiziell als Nationalhymne bezeichnet. Sie wird oft auch Landeshymne genannt.
Das Lied wurde 1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch des Klosters Wettingen, zu einem Text von Leonhard Widmer komponiert. Zwyssig wählte den Messegesang Diligam te Domine (auf Deutsch: „Ich will Dich lieben Herr“), den er 1835 für eine Pfarrinstallations-Feier in der Dorfkirche von Wettingen komponiert hatte, und gab ihm den heute bekannten Namen Schweizerpsalm.
Im Jahre 1961 beschloß der Bundesrat, daß der Schweizer Psalm als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizer Psalms als Schweizer Nationalhymne, wobei in der Folgezeit mehrere Gegenvorschläge aufgrund des zwiespältigen Ergebnisses eingereicht wurden. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat den Schweizer Psalm zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz und ersetzte damit die bis dahin gültige Hymne „Rufst du, mein Vaterland“.
Text
Der Schweizer Psalm existiert in den vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Trittst im Morgenrot daher, |
Kommst im Abendglühn daher, |
Ziehst im Nebelflor daher, |
Fährst im wilden Sturm daher, |
Anmerkung
Da der größte Teil der Schweiz und der angestammten Schweizer Bevölkerung ein – wenn auch entfremdeter bzw. dissimilierter – Teil der deutschen Nation ist, wirkt die Bezeichnung Nationalhymne für den Schweizer Psalm heute unrichtig, obwohl es früher im Deutschen durchaus üblich war, die einzelnen deutschen Staaten als Nation zu bezeichnen, ohne dabei die deutsche Gesamtnation zu verleugnen. Auch der Begriff Landeshymne wirkt heutzutage ungenau, da die Schweiz kein Teilstaat wie Bayern (Deutsches Reich) oder Tirol (Österreich), sondern ein souveräner Staat ist. Der Schweizer Psalm sollte deshalb als Staatshymne bezeichnet werden.