Solidaritätszuschlag

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Der Solidaritätszuschlag (auch „Soli“ genannt) wurde ab 1991 von der BRD erhoben und mit den Kosten der deutschen Teilvereinigung begründet.[1] Er wurde vorwiegend für Kosten des Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen, sowie zur Unterstützung der zukünftigen EU-Länder verwendet. Bezahlt wurde er stets vom Lohnarbeiter in Mittel- und Westdeutschland.

Der Solidaritätszuschlag wird derzeit in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben.[2] Der Solidaritätszuschlag hat dem Bund von 1991 bis 2010 rund 200 Milliarden Euro eingebracht.[3]

Fußnoten

  1. Mit dem „Soli“ reagierte die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) 1991 auf die zu erwartenden Kosten der Teilvereinigung.
  2. Zunächst wurde der Solidaritätszuschlag von Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben, damals in Höhe von 3,75 Prozent. Nach zwei Jahren Pause wurde der „Soli“ 1995 wieder eingeführt. Seit 1998 beträgt die Zuschlagshöhe konstant 5,5 Prozent. Der „Soli“ fließt nur dem Bund zu, ist unbefristet und ist auch nicht zweckgebunden zur Unterstützung der mitteldeutschen Bundesländer. Das jährliche Aufkommen schwankt seit 1995 etwa zwischen 10 und gut 13 Milliarden Euro. Die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen zahlten mit 46,14 Milliarden Euro fast ein Viertel des Gesamtaufkommens des Solidaritätszuschlags. Die bayerischen Steuerzahler folgen mit 34,46 Milliarden Euro. Das Aufkommen aus Baden-Württemberg betrug 30,92 Milliarden Euro.
  3. Für 2011 rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro aus der Abgabe. Die Einnahmen sollen bis 2015 auf 15 Milliarden Euro steigen, geht aus Angaben der Regierung hervor, die der Bundestag am 28. Dezember 2011 veröffentlichte.