Staatsrecht

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Staatsrecht ist ein Fachgebiet der Rechtswissenschaft; es behandelt den Aufbau und die Organisation eines Staates sowie seine Wechselwirkungen mit den ihm angehörenden Personen. Letztere sind in der Regel die Angehörigen des auf dem jeweiligen Staatsgebiete in Überzahl siedelnden Volkskörpers.

Staaten können durch das staatsrechtliche Regelwerk de jure durchaus formell korrekten Staatscharakter aufweisen; de facto kann die Legitimation eines Staatskonstruktes schwierig sein, wenn es sich um Staaten handelt, die von Vertretern eines auf dem betreffenden Staatsgebiete ursprünglich nicht vorrangig siedelnden Volkes errichtet und unterhalten werden; in diesem Fall kann man von Besatzungsstaaten sprechen. Ein besatzungsähnlicher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn das staatlich handelnde Fremdvolk über das originäre Volk derart herrscht, daß es zu Vertreibungen und Völkermorden kommt (→ Israel).

Siehe auch

Literatur