Staffelkapitän
Staffelkapitän ist eine Dienststellung der deutschen Luftstreitkräfte. Der Staffelkapitän ist ein militärischer Führer und ein Offizier, zumeist Oberleutnant und Hauptmann.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe des Staffelkapitäns
Er ist militärischer Vorgesetzter aller Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften seiner Staffel in einem Geschwader und ist unmittelbar dem Gruppenkommandeur und mittelbar dem Geschwaderkommodore unterstellt. Eine Staffel eines deutschen Jagdgeschwaders im Zweiten Weltkrieg bestand aus drei Schwärmen. Jeder Schwarm bestand aus vier bis sechs Jagdflugzeugen.
Staffelführer
Staffelführer war die Bezeichnung eines angehenden Staffelkapitäns der Weltkriege in seinen ersten Wochen, die als Probezeit galten. Wenn ein Offizier nur vorübergehend eine Staffel übernahm (mit der Führung beauftragt), blieb es bei der Bezeichnung Staffelführer. Wenn ein Unteroffizier eine Staffel führte, wurde er ebenfalls als Staffelführer bezeichnet. Einem Unteroffizier, auch mit Portepee, wurde die Dienstbezeichnung Staffelkapitän nicht verliehen.
Bundeswehr
In fliegenden Verbänden von Luftwaffe und Heer wird in der Regel die Bezeichnung Staffel für Einheiten in Kompaniegröße verwendet. Mehrere, in der Regel zwei, fliegende Staffeln bilden bei der Luftwaffe mit der Flugbetriebsstaffel die Fliegende Gruppe innerhalb eines Geschwaders.
Bei den Heeresfliegern der Bundeswehr bilden zwei Staffeln eine Fliegende Abteilung in einem Regiment. Den Führer einer Staffel bezeichnet man als Staffelchef oder Staffelkapitän. Eine fliegende Staffel und eine Flugbetriebsstaffel werden durch den Staffelkapitän geführt, der in der Regel ein Stabsoffizier ist.