Stahmer, Otto

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Otto Franz Walter Stahmer (Lebensrune.png 5. Oktober 1879 in Altona (Elbe); Todesrune.png 13. August 1968 in Kiel) war ein deutscher Jurist.

Leben

Er wurde besonders bekannt, als er erfolglos die Verteidigung von Hermann Göring im Nürnberger Prozeß von November 1945 bis September 1946 übernahm. Er ließ sich als Rechtsanwalt im März 1907 in Kiel nieder und war auch beim dortigen Oberlandesgericht zugelassen. Seit November 1923 praktizierte er zusätzlich als Notar. Seit 1945 war Stahmer Präsident der Rechtsanwaltskammer von Schleswig-Holstein.

Nürnberger Schauprozeß

Am 19. Dezember 1945 begann der Prozeß; im Namen der gesamten Verteidigung versuchte Rechtsanwalt Dr. Stahmer, Verteidiger Hermann Görings, die Zuständigkeit des Gerichts zu verneinen. Die juristisch fundierte Erklärung, die er als Schriftsatz vorlegte durfte er im Gerichtssal nicht vortragen, das Siegertribunal fürchtete, die anwesenden Vertreter der Weltpresse könnten darüber berichten. Die Erklärung hatte im wesentlichen folgenden Wortlaut:

„Der jetzige Prozeß kann sich, soweit er Verbrechen wider den Frieden ahnden soll, nicht auf geltendes Völkerrecht stützen, sondern ist ein Verfahren aufgrund eines neuen Strafgesetzes das erst nach der Tat geschaffen wurde. Dies widerspricht einem in der Welt geheiligten Grundsatz der Rechtspflege, dessen teilweise Verletzung im Hitler-Deutschland außerhalb und innerhalb des Reiches erregt mißbilligt worden ist. Es ist der Satz: Bestraft werden darf nur, wer gegen ein zur Zeit seiner Tat bestehendes Gesetz verstoßen hat, das ihm Strafe androht. Dieser Satz gehört zu den großen Grundsätzen der Staatsordnung gerade der Signaturstaaten des Statuts für diesen Gerichtshof, nämlich Englands seit dem Mittelalter, der VSA seit ihrer Geburt, Frankreichs seit seiner großen Revolution und der Sowjetunion .. Die Verteidigung ist weiter der Anschauung, daß auch andere Normen strafrechtlichen Inhalts in dem Statut den Rechtsgrundsatz ‚Nulla poena sine lege‘ gegen sich haben.“

Dr. Stahmer wies dann darauf hin, daß sämtliche Richter im Krieg eine Partei gewesen sind und gleichzeitig danach Schöpfer der Gerichtsverfassung gewesen sind und stellte den Antrag, bei international anerkannten Völkerrechtsgelehrten ein Gutachten einzuholen.[1]

Auch diese Erklärung verschwand in den Gerichtsakten, am 21. Dezember lehnte es das Tribunal offiziell ab, sich überhaupt damit zu befassen. Die Verschwörer gegen das Recht hatten schon in London an Einwände gedacht, jetzt verwiesen sie auf ihren Artikel 3 des Statuts: „Weder der Gerichtshof noch seine Mitglieder oder Stellvertreter können von .. dem Angeklagten oder seinem Verteidiger abgelehnt werden.“

Die Welt und insbesondere das deutsche Volk erfuhr nichts von dieser Erklärung, das Siegertribunal ließ während des gesamten „Prozesses“ nur solche Nachrichten in die lizensierte deutschsprachige Presse gelangen, die für die Anklage günstig, für die Angeklagten und das Deutsche Reich aber belastend waren.

Fußnoten

  1. Band I, Nürnberger Protokolle