Mehrwertsteuer

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Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) wurde im Laufe des Ersten Weltkriegs 1916 eingeführt. Diese betrug bei ihrer Einführung 0,5 Prozent, die Einnahmen sollten in erster Linie zur Finanzierung des Staatshaushalts dienen, der unter den Kriegskosten und später (ab 1919) unter den enorm hohen Reparationszahlungen an die ehemaligen Kriegsgegner zu leiden hatte.

Die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ ergibt sich daraus, daß die Differenz zwischen dem Erlös aus einer Dienstleistung oder einer gelieferten Ware und den dafür nötigen Vorleistungen besteuert wird. Wenn also ein Unternehmen Waren einkauft, diese weiterverarbeitet und für einen höheren Preis an den Endverbraucher verkauft, muß es die Mehrwertsteuer zahlen. Für den Endverbraucher fällt die Mehrwertsteuer immer in der vollen Höhe an.

Im Laufe der folgenden Jahre stieg die Steuer dann stetig weiter an, so daß sie im Jahre 1935 bereits bei zwei Prozent lag. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegen Deutschland wurde die Höhe dann 1946 auf drei Prozent, fünf Jahre später auf vier Prozent festgelegt. Dieses System galt bis 1967, in dem auf das heute gültige Mehrwertsteuersystem mit unterschiedlichen Steuersätzen, einem normalen und einem reduzierten, umgestellt wurde. In der BRD lag sie dann bis 2007 bei 16%, seitdem bei 19%. Der ermäßigte Steuersatz für einige ausgewählte Waren und Dienstleistungen beträgt derzeit (2019) noch 7%.

Zeitpunkt Regulärer MWSt-Satz (in %) Ermäßigter MWSt-Satz (in %)
1916 0,5
1935 2
1946 3
1951 4
1. Januar 1968 10 5
1. Juli 1968 11 5,5
1. Januar 1978 12 6
1. Juli 1979 13 6,5
1. Juli 1983 14 7
1. Januar 1993 15 7
1. April 1998 16 7
1. Januar 2007 19 7