Verfassunggebende Versammlung
Als Verfassunggebende Versammlung wird eine grundlegende Versammlung politisch und gesellschaftlich dominierender Kräfte (bzw. deren Repräsentanten) einer Nation bezeichnet, welche der Nation und ihrem Volk eine Verfassung geben sollen. Ein elementarer (idealisierter) Selbstanspruch einer Verfassunggebenden Versammlung ist, daß ihr von außen keine Beschränkungen auferlegt seien, sie unabhängig bei der Entscheidung (und dessen Verfahren) über den Inhalt der künftigen Verfassung sei.
Der Begriff Verfassunggebende Versammlung überschneidet sich im deutschen Sprachraum in seiner Bedeutung sehr weitgehend mit dem Begriff Nationalversammlung.