Vermummung
Vermummung ist das Unkenntlichmachen des Gesichtes durch eine Maske, einen Schal oder andere Kleidungsstücke. Das Vermummen ist in der BRD auf öffentlichen Veranstaltungen (u. a. Kundgebungen und Demonstrationen) verboten (→ Vermummungsverbot).
Galerie
Vermummte Teilnehmer der Revolutionären 1.-Mai-Demonstration zerstörten am 1. Mai 2013 in Berlin-Kreuzberg die Scheiben einer Sparkasse
dt.: „Mösenkrawall“)
Der linksextreme Denunzierungsfotograf Mark Schwott, vermummt auf einer Antifa-Demonstration
Verweise
- Versammlungsgesetz, § 17a, Dejure.org