Verteidigungsanordnung 18B

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Die Verteidigungsanordnung 18B (Defence Regulation 18B) war ein Gesetz zur wahllosen Inhaftierung politischer Gegner während des Zweiten Weltkrieges in Großbritannien. Die Verhafteten wurden, entgegen anderslautenden Behauptungen des Innenministeriums, nicht angeklagt, erhielten keinen Prozeß und hatten keine juristische Einspruchsmöglichkeit. Im nationalsozialistischen Deutschland entsprach das etwa der Schutzhaft.

Geschichte

18B war der bekannteste Teil einer Serie von mindestens 50 sogenannten Notstands(verteidigungs)gesetzen von 1939 bis 1945 (Emergency Powers (Defence) Acts), die tief in das öffentliche Leben eingriffen und die Bürger zwecks Herrschaftserhalt entmündigten bzw. vorbeugend einsperrten. Die Gesetze wurden unter Umgehung des Parlaments über den britischen Staatsrat (Privy Council) verordnet (Order in Council) und die letzten erst Anfang der 1950er Jahre aufgehoben.

Mit den Gesetzen zur Verteidigung des Königreiches (Defence of the Realm Act (DORA)) gab es bereits eine Entsprechung im Ersten Weltkrieg (Regulation 14B). Hier wurde die „administrative Haft“ erfunden, die der eigens gegründete MI5 und die Special Branch der Polizei, letztere überwiegend zuständig für die Irish Republican Army, auch im nächsten Krieg mit Hilfe ihrer geheimen Personendatensammlungen exekutierten.

Um von der Niederlage bei Dünkirchen (→ Operation Dynamo) im Frühjahr 1940, als die britische Invasionsarmee vom europäischen Festland vertrieben und durch den Materialverlust praktisch kampfunfähig wurde, abzulenken und um die Öffentlichkeit zu beruhigen, wurde die Geschichte von der „fünften Kolonne“, die angeblich auf den Inseln unterwegs sei, erfunden und ein große Verhaftungswelle initiiert. Die Regierung mißtraute nun u. a. jedem Ausländer sowie Einwohner mit deutschen Vorfahren. Deutsches Küchenpersonal etwa wurde verdächtigt subversive Schulungen in Deutschland absolviert zu haben und dazu z. B. „in Bündeln von bis zu 30 Personen mit zusammen einem Fallschirm abgesprungen“ zu sein.

Aufgrund von Aktenvernichtung ist es heute nahezu unmöglich die Gesamtzahl der nach 18B Inhaftierten festzustellen. Die besten Anhaltspunkte liefern noch die Anfragen von britischen Abgeordneten während der Kriegsjahre. Neben über 1000 Mitgliedern der nationalsozialistischen BUF (British Union of Fascists), der Nordic League und der Imperial Fascist League wurden Pazifisten, Quäker und andere Friedensaktivisten, ethnische Freiheitskämpfer der Kolonien und Irlands sowie Parlamentsmitglieder wie Archibald Maule Ramsey, inhaftiert;[1] desgleichen natürlich im gesamten Commonwealth (Australien, Indien, Kanada). 1939 standen auf der Liste des MI5 in Großbritannien bereits 18.000 Verdächtige, darunter etwa William Joyce und seine Frau Margaret.

Umsetzung

18B wurde 1936 initiiert. Man benutzte dazu Kundgebungen der BUF, die von gewaltätigen Kommunisten gestört wurden, um der Partei Aufruhr zu unterstellen und sie so zu kriminalisieren. Nach Dünkirchen, am 22. Mai 1940, wurde 18B um Art. (1A) verschärft und die BUF-Parteiführung wurde sofort inhaftiert. Churchill hegte reges Interesse für das Vorgehen und ließ sich bis zum 14. September wöchentlich die Verhaftungslisten vorlegen. Darunter waren etliche Polizisten mit der „falschen Gesinnung“; seine Base Diana Mosley, die mit Baby inhaftiert wurde; sein Cousin George Henry Lane-Fox Pitt-Rivers, ein überzeugter Eugeniker und der Admiral Sir Barry E. Domvile mit Frau und einem Sohn. Selbstverständlich wurde dabei jegliches inkriminierende Schriftgut beschlagnahmt, auch wenn Gerichtsprozesse gar nicht vorgesehen waren.

Die Massenverhaftungen, die, wenn überhaupt, nur lokal bekannt gemacht wurden, endeten im Oktober 1940. Ab da wurden nur noch etwa 20-30 Personen monatlich kassiert.

Haft

Im Januar 1940 behauptete das Innenministerium, daß, da es sich nicht um Strafgefangene handele, diese eine Separierung, eigene Kleidung, Arbeit, Erholung, Lebensmittel von draußen, einen Wochenbesuch, Anwaltszugang und freie Zusammenkunft zu den Mahlzeiten erhielten. Tatsächlich aber wurden sie wie normale Gefangene gehalten. Sie besaßen allein das Recht sich bei einem Beratungskomitee, geleitet vom Anwalt Lord Birkett im Auftrag des Innenministeriums, über ihren Fall und die Unterbringung zu beschweren. Zeugen wurden dort nicht gehört.

Die meisten Inhaftierten hungerten und verloren erheblich an Körpergewicht. Etwa 70 Anglo-Italienern von 15 bis 18 Jahren auf der einen Seite standen Burenkriegsveteranen im Alter von 80 Jahren gegenüber. Mehrere 18B-Kinder wurden im Gefängnis geboren, einige starben dort. Auf der Isle of Man existierte ein 18B-Lager, die meisten saßen jedoch jahrelang in normalen Gefängnissen ein.

Literatur

  • A. W. Brian Simpson: In the highest degree odious : detention without trial in wartime Britain. Clarendon Press 1992, Oxford University Press Inc., New York

Fußnoten