Vertrag von Lausanne

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Der Vertrag von Lausanne ist ein am 24. Juli 1923 auf Schloß Ouchy (Tagungsort) beschlossenes und im Palais de Rumine in der Schweizer Stadt Lausanne unterschriebenes Abkommen zwischen der Türkei, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 „Jugo-Slawien“).

Erläuterung

Das zwischenstaatliche Regelwerk kam zustande infolge des türkischen Sieges im griechisch-türkischen Krieg von 1922. Hiermit wurden u. a. die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg weitgehend aufgezwungenen Vertrages von Sèvres teilweise zu türkischen Gunsten revidiert.

Zudem wurden Staatsgrenzen Griechenlands und der Türkei festgelegt, so wie sie derzeit weiterhin Bestand haben. Minderheiten in der Republik Türkei wurden entmachtet, ein Bevölkerungsaustausch zwischen den beiden verfeindeten Staaten fand statt. 1923 lobte der Auslandsberichterstatter Hans Tröbst in der Zeitung „Heimatland“ die „völkische Reinigung“ der Türkei, den der Vertrag von Lausanne bezüglich der Minderheitenfrage festlegte.

Literatur

  • Karl Strupp (Hrsg.): Der Vertrag von Lausanne. Text mit Erläuterungen und ausführlicher Einleitung über die Entwicklung des Reparationsproblems. Roth, Giessen 1932

Verweise