Vertrag von Schönbrunn

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Der Vertrag von Schönbrunn (französich: Traité de Schönbrunn de 1805) wurde am 15. Dezember 1805 zwischen Preußen und Frankreich im Schloß Schönbrunn unterzeichnet.

Geschichte

Als Folge des Siegs der Invasionstruppen des Tyrannen Napoleon Bonapartes in der Schlacht von Austerlitz am Ende des Dritten Koalitionskriegs mußte der preußische Außenminister Christian von Haugwitz diesen Vertrag unterzeichnen, der vom König Friedrich Wilhelm III. jedoch nicht anerkannt wurde.

Nach dem Vertragstext erhielt das Herzogtum Berg, das im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Rheinbund wenige Monate später zum Großherzogtum Berg erhoben werden sollte, die rechtsrheinischen preußischen Landesteile des Herzogtums Kleve, Frankreich das schweizerische Neuchâtel, Ansbach-Bayreuth wurde Bayern zugesprochen. Preußen erhielt dafür einen Anspruch auf das in Personalunion mit Großbritannien stehende Königreich Hannover eingeräumt.

Preußen gliederte sich mit dem Vertrag widerwillig in das Napoleonische Bündnissystem ein.

Der Vertrag stellte nur eine kurzlebige Zwischenlösung dar, schon der Vertrag von Paris führte 1806 zu einer weiteren Machtverschiebung zugunsten Frankreichs, Preußen nahm den Kampf gegen den Unterdrücker erneut auf. Dies war zuerst erfolglos und endete im demütigend Diktatfrieden von Tilsit.

Siehe auch