Auschwitz-Protokolle
Die Auschwitz-Protokolle, auch War-Refugee-Board-Bericht, sind ein aus zwei Teilen bestehender Bericht des jüdischen War Refugee Board über die Ermordung von Juden und einigen weiteren Häftlingen aus ganz Europa im Konzentrationslager Auschwitz. Er wurde ab Juni 1944 von den Westalliierten propagandistisch verwertet[1] und im November in den USA unter dem Titel „German Extermination Camps – Auschwitz und Birkenau“ veröffentlicht.[2][3]
Der sogenannte Vrba-Wetzler-Bericht von Rudolf Vrba und Alfred Wetzler sowie der sogenannte Mordowicz-Rosin-Bericht von Arnost Rosin und Czesław Mordowicz bilden den ersten, der Bericht eines polnischen Majors den zweiten Teil. Die Namen der Verfasser wurden, wie es hieß, aus Rücksicht auf deren persönliche Sicherheit in dem Bericht nicht genannt. Erst einige Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Identität Vrbas, Wetzlers, Mordowicz' und Rosins gelüftet, während jene des polnischen Majors bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts unbekannt blieb.
Am 14. Dezember 1945 führte der Militärstaatsanwalt William F. Walsh die „Auschwitz-Protokolle“ als Beweisdokument L-22 (US-294)[4] vor dem Nürnberger Tribunal ein und erklärte:[5]
- „Ich lege nunmehr ein als L-22, US-294, gekennzeichnetes Dokument zum Beweis vor. Es ist ein amtlicher Bericht der Regierung der Vereinigten Staaten, der von der Kanzlei des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Abteilung Kriegsflüchtlinge, über die deutschen Lager in Auschwitz und Birkenau im Jahre 1944 herausgegeben wurde. Auf Seite 33 dieses Berichts ist die Zahl der Juden, die in dem Zeitraum von zwei Jahren, von April 1942 bis April 1944, in Birkenau vergast wurden, angegeben. Es wurde mir versichert, daß die Zahl, die in diesem Bericht abgedruckt ist, kein Druckfehler sei. Die Zahl, die dort erscheint, ist 1.765.000.“
In Wirklichkeit handelt es sich bei L-22 lediglich um Seite 33 des „amtlichen Berichts“, auf der sich eine nach Ländern aufgeschlüsselte „vorsichtige Schätzung der Anzahl der zwischen April 1942 und 1944 in Birkenau vergasten Juden“ befindet, die in der Summe eben jene von Walsh genannten 1.765.000 ergibt.
Inhaltsverzeichnis
Bericht eines polnischen Majors
Bei dem „polnischen Major“ soll es sich, wie erst einige Jahre nach dem Krieg bekanntgegeben wurde, um Jerzy Tabeau gehandelt haben, der am 19. November 1943 aus Auschwitz entfloh und in der Folge einen Bericht geschrieben habe, der dann in die Schweiz geschmuggelt und dort im August 1944 von dem Abgesandten des Jüdischen Weltkongresses Abraham Silberschein im neunten Band von dessen Werk „Die Judenausrottung in Polen“[6] veröffentlicht wurde, bevor er als „Report of a Polish Major“ nach Großbritannien und in die Vereinigten Staaten gelangte.[7][8]
In dem 16seitigen handschriftlichen Bericht in polnischer Sprache, von dem nur drei Seiten erhalten sind, erfährt die Welt unter anderem, wie Männer, Frauen und Kinder, nachdem sie sich ausgezogen hatten, je ein Stück Seife und ein Handtuch bekamen und dann unter Schlägen in eine Kammer getrieben wurden, in die speziell ausgewählte SS-Männer durch Ventile in den Wänden „mit Blausäure gefüllte Bomben“ warfen, die alle in der Kammer innerhalb von zehn Minuten töteten. Auch wird von im Birkenwald errichteten Vergasungsbaracken, die aus einer großen Halle bestanden, berichtet, obwohl bspw. den Aussagen des Rudolf Höß zufolge zwei bestehende Bauernhäuser zu diesem Zweck zu Gaskammern umgebaut worden waren.
Vrba-Wetzler-Bericht
Beim Vrba-Wetzler-Bericht handelt es sich um die deutsche Übersetzung dessen, was angeblich die am 7. April 1944 aus dem Konzentrationslager Auschwitz entflohenen Juden Rudolf Vrba, alias Walter Rosenberg, und Alfréd Wetzler dem slowakischen Judenrat zwischen dem 25. und 27. April diktierten und das in der Folge über verschiedene Kanäle an alliierte Regierungen, das Internationale Rote Kreuz, den Vatikan sowie an den Jüdischen Weltkongreß gesandt wurde.[7] Das slowakische Original dieses Dokumentes ist nicht erhalten;[9] eine der ersten Fassungen in deutscher Sprache ist auf den 17. Mai 1944 datiert und wurde unter dem Titel „Tatsachenbericht über Auschwitz und Birkenau“ von der Weltzentrale des Hechaluz in Genf verbreitet.
Vrba behauptete 1963, er und Weltler seien aus Auschwitz geflohen, um „der Welt zu sagen, was in Auschwitz vorging“ und dadurch die Deportation der Juden aus Ungarn zu verhindern.[10]
Mordowicz-Rosin-Bericht
Das zweite der Auschwitz-Protokolle umfaßt fünf Seiten und entstand angeblich aus dem, was die beiden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres Berichtes nicht benannten, am 27. Mai 1944 aus Auschwitz entflohenen Juden Arnost Rosin und Czesław Mordowicz dem slowakischen Judenrat berichteten.[7]
Literatur
- Carlo Mattogno: The Bunkers of Auschwitz. Black Propaganda versus History, Theses & Dissertations Press, Chicago (Illinois) 2004, S. 60 ff., ISBN 1-59148-009-4
- Carlo Mattogno: Auschwitz – 60 Jahre Propaganda, in: VffG 9(2) (2005), S. 167–187
- Jürgen Graf: Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen GmbH, Schweiz 1994, ISBN 3-9520669-0-7
- Enrique Aynat: Los protocolos de Auschwitz – ¿Una fuente histórica?, Farcia Hispán, Valencia 1990
- PDF Bericht der Auschwitzflüchtlinge Alfred Wetzler und Rudolf Vrba (Ende April 1944) in: Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bilder: Deutschland unter der Herrschaft des Nationalsozialismus 1933-1945, Band 7
- The Auschwitz Protocol – The Vrba-Wetzler Report, Holocaust Research Project
- Critical study of the “WAR REFUGEE BOARD” report of November 1944 on KL Auschwitz-Birkenau in HTML Jean-Claude Pressac: Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers