Widernatürliche Unzucht

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter dem Begriff „widernatürliche Unzucht“ versteht man eine Art des Beischlafs, der nicht naturgemäß zwischen Mann und Frau stattfindet. In der Regel ist damit der gleichgeschlechtliche Beischlaf gemeint, es existiert aber auch die widernatürliche Unzucht mit Tieren oder mit Gegenständen.

Aus wissenschaftlicher, kultureller und sittlicher Sicht ist Geschlechtsverkehr eine meist eheliche Verbindung zwischen Mann und Frau, die der Zeugung von Kindern dient. In vornehmlich kulturbolschewistischen und liberal-kapitalistischen Kreisen wird Geschlechtsverkehr dagegen als reine Lustbefriedigung angesehen, woraus resultiert, daß auch der Beischlaf zwischen zwei Männern, mit Tieren, mit Kindern oder die Lustbefriedigung mittels Gegenständen zu tolerieren oder gar zu fördern sei, sofern dies eine Steigerung der Lust bewirke.

Während Einzelfälle von widernatürlicher Unzucht in einer Gesellschaft nicht ins Gewicht fallen und sich kaum negativ bemerkbar machen, wird eine frühzeitige Indoktrinierung durch den Genderwahn und der mit ihm verwandte Homobolschewismus eine Kultur, ein Volk und einen Staat sittlich und biologisch verkommen lassen.

Geschichte

Widernatürliche Unzucht galt bereits im alten Germanien – besser gesagt in allen bekannten germanischen Stämmen in Europa, die nicht unter einen entwurzelnden Einfluß der römischen Kultur geraten sind – als Schande, da man zum einen nicht auf arbeitsfähigen Nachwuchs verzichten konnte und zum anderen strenge Maßstäbe an die Ehe setzte und unter keinen Umständen unsittliches Verhalten zuließ. Da man eng zusammenlebte und so auch nie mit widernatürlicher Unzucht in Kontakt kam, ist aus römischen Quellen kein einziger Fall von Knabenliebhaberei oder Männerliebe in Germanien bekannt.

Rechtliche Situation

Im Deutschen Reich, in der DDR und in der BRD war widernatürliche Unzucht – im Sinne eines Geschlechtsverkehrs zwischen zwei Männern – früher durch den § 175 StGB unter Strafe gestellt.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität

Siehe auch