Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich
Die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich kam am 1. September 1939 durch das Staatsgrundgesetz zustande.
Inhaltsverzeichnis
Staatsgrundgesetz Danzig
- Artikel I. Die Verfassung der Freien Stadt Danzig ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Artikel II. Alle gesetzgebende und vollziehende Gewalt wird ausschließlich vom Staatsoberhaupt ausgeübt.
- Artikel III. Die Freie Stadt Danzig bildet mit sofortiger Wirkung mit ihrem Gebiet und ihrem Volk einen Bestandteil des Deutschen Reichs.
- Artikel IV. Bis zur endgültigen Bestimmung über die Einführung des deutschen Reichsrechts durch den Führer bleiben die gesamten gesetzlichen Bestimmungen außer der Verfassung, die in dem Augenblick des Erlasses dieses Staatsgrundgesetzes gelten, in Kraft.
- Danzig, den 1. September 1939.
- Albert Forster.
Geschichtlicher Hintergrund
Durch das Versailler Friedensdiktat waren die deutsche Stadt Danzig und ein großer Teil Ostdeutschlands dem Reiche entrissen und Polen zugeschlagen worden. Danzig sollte dabei als sogenannte freie Stadt Danzig ein Zwischenstadium einnehmen.
Das deutsche Linienschiff „Schleswig-Holstein“ beschoß nach zwanzig Jahren polnischen Terrors gegen die deutsche Bevölkerung den polnischen Stützpunkt auf dem deutschen Reichsgebiet Westerplatte und ermöglichte somit die Befreiung Danzigs. Zwei Tage später, am 3. September 1939, begann der Zweite Weltkrieg durch die einseitigen Kriegserklärungen Frankreichs und Englands an Deutschland.
Siehe auch
Literatur
- Artur Baßarek: Danzigs Befreiung – Ein Tatsachenbericht mit Bildern, 1939 (Mit zip gepackte PDF-Datei)
- Hanns Strohmenger: Danzigs Heimkehr ins Reich, 1939 (Mit zip gepackte PDF-Datei)
- Carl Lange: Die Befreiung Danzigs, 1940 (Mit zip gepackte PDF-Datei)