Young-Plan

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Der Young-Plan der nach dem amerikanischen Bankier und Eisenbahn-Präsidenten Owen D. Young benannt wurde, war eine nach dem Versailler Schanddiktat erfolgte Strategie zur Ausplünderung Deutschlands. Zahlungen sind bis zum Jahr 2020 zu leisten.

Die im Dawes-Plan festgelegten Verpflichtungen erwiesen sich als eine für das Deutsche Reich untragbare Belastung. Im Juni 1929 legte daher ein Sachverständigenausschuß unter Leitung des Juden Owen Young einen neuen Zahlungsplan für Reparationen vor, der dem deutschen Wunsch nach Senkung der Schuldenlast entgegenkam. Die Reparationssumme wurde nun auf 112 Milliarden Reichsmark mit einer Laufzeit bis 1988 festgelegt. Die durchschnittliche Jahresrate betrug zwei Milliarden Reichsmark. Reichsbahn und Reichsbank standen fortan nicht mehr unter ausländischer Kontrolle, diese Einschränkung der deutschen Souveränität wurde damit aufgehoben. Gleichzeitig mit der Annahme der im Young-Plan festgeschriebenen deutschen Zahlungsverpflichtungen erreichte Außenminister Gustav Stresemann im August 1929 die Zusicherung der Alliierten, das gesamte Rheinland bis zum 30. Juni 1930, fünf Jahre früher als im Versailler Friedensdiktat vereinbart, zu räumen.

Der „Plan“

Internationaler Finanzkreislauf nach dem Dawes-Plan und Young-Plan 1924-1931-32.jpg

Diese Reparationsschulden von insgesamt rund 114 Milliarden innerhalb 59 Jahren hatten den Charakter privater Verpflichtungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Hier sollte Deutschland eine Schuldenurkunde niederlegen. Die Zahlungen des Reiches sollten in Devisen an die Bank in Basel erfolgen, die ihrerseits den Transfer übernahm. Sachleistungen waren nur für die ersten 10 Jahre zugelassen. Von der Gesamtsumme sollten jährlich 660 Millionen ungeschützt sein, d. h. sie sollten auf jeden Fall entrichtet werden. Diese ungeschützten Leistungen konnten in Wertpapieren verkörpert und an den Börsen gehandelt, also „kommerzialisiert" und „mobilisiert" werden. Bei Gefahr für Währung und Wirtschaftsleben war Aufschub des Transfers bis zu 2 Jahren möglich. Für den Rest der Summe sollte je nach den Wirtschaftsverhältnissen — entgegen den Forderungen der Franzosen — die Beantragung eines Moratoriums möglich sein. Man bezeichnete sie als die geschützten Leistungen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, daß fortan alle Sanktionen und Pfänder fallen sollten. Etwaige Streitigkeiten sollte künftig der Haager Schiedsgerichtshof entscheiden.

Deutschland sollte endgültig zahlen:

Für die Zeit v. 1. Sept. 1929 bis 31. März 1930 (Übergang vom Dawes- zum Youngplan) 742,8 Millionen Goldmark
I. Abschnitt: 1. April 1930 bis 31. März 1966 im Durchschnitt jährlich 2187,2 Millionen Goldmark
II. Abschnitt: 1. April 1966 bis 31. März 1985 im Durchschnitt jährlich 1666,7 Millionen Goldmark
III. Abschnitt: 1. April 1985 bis 31. März 1988 im Durchschnitt jährlich 918,1 Millionen Goldmark

Der Widerstand

Der Young-Plan stieß in Deutschland auf massiven Widerstand im Volk. Aus Empörung über die lange Laufzeit der Reparationsverpflichtungen initiierten die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und der Stahlhelm im Dezember 1929 einen Volksentscheid gegen den Young-Plan. Trotz des Scheiterns des Volksentscheids und der Annahme des Planes durch den Reichstag am 12. März 1930 war dem Young-Plan keine lange Laufzeit beschieden. Als Folge der Weltwirtschaftskrise wurden die laufenden Zahlungen auf der Konferenz von Lausanne im Juli 1932 vorerst eingestellt, die „Restschuld“ blieb dennoch fällig. In Wirklichkeit war diese Restschuld von Lausanne so hoch, daß das damals wirtschaftlich ruinierte Land sie nicht gleich aufbringen konnte und wird in laufenden Zahlungen bis 2020 getilgt.

In einer Stellungnahme der deutschen Jugendorganisationen dazu heißt es:

„Die deutsche Jugend richtet an die verantwortlichen Stellen im Reich, den Reichspräsidenten, die Regierung und den Reichstag die Mahnung, bei den Entscheidungen der kommenden Zeit die Stimmen derer zu hören, denen die Durchführung der im Young-Plan vorgesehenen Verpflichtungen in erster Linie obliegen, die am schwersten an der Last der Reparationen zu tragen haben würden. Wir fordern von der Regierung die Wahrung unseres Rechtes, des heiligen Rechtes unserer ungeborenen Brüder und Schwestern, des Rechtes unserer Kinder! Sie und uns in die Tributknechtschaft zu verkaufen, steht der heute handelnden Generation nicht zu. (...) Sollte aber unsere Stimme ungehört von dem heute herrschenden Geschlecht verhallen, so bekennen wir, die deutsche Jugend, offen und frei vor aller Welt: Niemals wird unsere Generation als uns bindendes und verpflichtendes Recht anerkennen, was die jetzt Handelnden und Verantwortlichen den Forderungen unserer Feinde zugestehen werden, Forderungen, die ihre sogenannte Rechtsgrundlage allein in dem ungeheuerlichsten Betrug der Weltgeschichte, dem erpreßten Schuldbekenntnis des Versailler Diktates haben! Mag die Unterschrift deutscher Männer unserem Volke neue Ketten auferlegen – die Welt soll es hören: (...) Die deutsche Jugend bleibt frei!“[1]


Verweise

Literatur

Fußnoten