Zähringer

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Die Zähringer Burg, links um 1500, rechts die heutige Ruine, befindet sich auf einer Höhenburg auf einem Ausläufer des Roßkopfs bei Gundelfingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Sie ist Namensgeberin des Adelsgeschlechts der Zähringer und liegt auf der Gemarkung des Gundelfinger Ortsteils Wildtal oberhalb von Freiburg-Zähringen. Bauherr vor 1100 war Graf Berthold II., dessen Vater Berthold I. mit dem Bart sich noch „Markgraf von Lintburg“ (nach der um 1050 erbauten Burg Limburg) genannt hatte. Berthold II. nannte sich nach seiner neuen Burg nunmehr „Graf von Zähringen“ bzw. ab 1097 „Herzog von Zähringen“ und gab damit dem Herrscherhaus der Zähringer seinen Namen. 1091 begann er aber bereits mit dem Bau der Burg Freiburg auf dem Schloßberg, da deren Lage aus militärischer und handelsstrategischer Sicht vorteilhafter erschien. 1146 wurde Burg Zähringen vom späteren Kaiser Barbarossa eingenommen. Im Bauernkrieg 1525 wurde die Burg nahezu vollständig zerstört. Im Jahre 1815 begann die Konservierung der Ruine durch das Haus Baden.

Die Zähringer waren ein schwäbisches Adelshaus im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Herzöge des Fürstengeschlechts waren mit den Staufern verwandt. Das Haus Baden ist mit den Zähringern stammverwandt.

Geschichte

Die Zähringerstädte in Süddeutschland (BRD und Schweiz)
Grafen, unter anderem im Breisgau und um die Mitte des 11. Jahrhunderts auch im Thurgau, in der Ortenau und im Albgau (um 1077 zum Teil aberkannt), 1092-1098 (Gegen-)Herzöge von Schwaben, ab 1098/1100 Herzöge von Zähringen, ab 1127 Rektoren bzw. Herzöge von Burgund: Siegelumschrift dux et rector Burgundiae von Berchtold IV. und Berchtold V. Der Leitname Berchtold und die frühe Besitzgeschichte weisen auf Bezüge zum Geschlecht der Berchtolde hin. Berchtold I. (✝︎ 1078) war Graf unter anderem im Breisgau (1028) und Thurgau (1044) sowie Vogt über schwäbische Besitzungen des Bistums Bamberg (1050, darunter Stein am Rhein). Um 1050 erfolgte die Eventualbelehnung mit dem Herzogtum Schwaben. Ab den 1060er Jahren erscheint Berchtold I. als einflussreicher Parteigänger Rudolfs von Schwaben. 1061 erhielt er den Titel eines Herzogs von Kärnten (1077 aberkannt). Er verlor wohl 1077 die Grafschaft Thurgau. Seine Söhne waren Berchtold II., Gebhard und Hermann I.; Letzterer begründete die Linie der Markgrafen von Baden. Berchtold II. verlagerte den Schwerpunkt der Herrschaftsrechte nach Südwesten. Er verzichtete 1098 auf das Herzogtum Schwaben und erhielt dafür als Reichsfürstenlehen die Namen gebende Burg Zähringen sowie die Reichsrechte in Zürich. Deren Umfang und Gewicht sind für diese Zeit allerdings noch nicht klar abschätzbar, zumal die Zähringer bis 1172 die Grafen von Lenzburg-Baden als zürcherische Stifts- und Klostervögte neben sich hinzunehmen hatten. Wahrscheinlich erfolgte zu diesem Zeitpunkt auch die formelle Anerkennung der Ansprüche der Zähringer auf das Rheinfelder Erbe im Raum Rheinfelden und Burgdorf sowie in der Westschweiz. Sein Sohn Berchtold III. ist ab 1110 belegt und im Umfeld des deutschen Königs und Kaisers Heinrich V. nachzuweisen. Er starb vermutlich 1122 ohne erbberechtigte Kinder. Sein vielleicht jüngerer Bruder Konrad (erwähnt 1111-1152) trug ab 1122 den Herzogstitel. Er hatte noch 1120 in die Ostschweiz auszugreifen versucht (1120/1121 Belagerung des Klosters Allerheiligen und gewaltsamer Versuch, die Vogt- und Abtwahl des Klosters St. Gallen zu beeinflussen). Ab 1127 gelang ihm der entscheidende Vorstoss nach Südwesten. König Lothar III. übertrug ihm das Rektorat Burgund und erklärte ihn zum legitimen Erben seines Neffen, des Grafen Wilhelm IV. von Burgund (in der französischen Geschichtsschreibung Wilhelm III.). Faktisch vermochte Konrad nur den burgundischen Besitz im Raum Hauterive, Belp, Bielersee – ursprünglich wohl Erbe der Oltinger Grafen – zu übernehmen und das Rektorat zwischen Jura, Genfersee und Alpen durchzusetzen (Ostburgund). Konrads Sohn Berchtold IV. musste 1156 definitiv auf alle Ambitionen in der Provence und im übrigen Burgund verzichten. Er erhielt stattdessen von Kaiser Friedrich I. die Regalieninvestitur in den Bistümern Genf, Sitten und Lausanne, welche er aber nur im Falle Lausannes durchzusetzen vermochte. Weitere zähringische Versuche, über den süddeutschen und ostburgundischen Bereich hinauszugreifen, wurden in der Folge von Friedrich I. verhindert. Adalbert und Hugo, Brüder von Berchtold IV., gründeten zwei weitere herzogliche Linien, ohne dass sich eine gemeinsame Hausmachtpolitik entwickelte. Berchtold IV. und insbesondere sein Sohn Berchtold V. konzentrierten sich deshalb zunehmend auf den südbadischen und ostburgundischen Herrschaftsbereich. Sie verstärkten nach 1173 ihre Stellung südlich des Rheins, wo ihnen das Aussterben der Lenzburger einen besseren herrschaftlichen Zugriff auf Zürich und vielleicht auch auf die Innerschweiz ermöglichte. Bis gegen 1160 traten die Zähringer innerhalb des Reichsadels im Stile von «Emporkömmlingen» auf. Als «Herzöge ohne Herzogtum» waren sie nach 1061 vom schwäbischen Herzog unabhängig; sie besassen jedoch einen «Titel ohne Sache», der ihnen vorerst persönlich vom deutschen König verliehen werden musste. Das Bestreben, dem Titel eine Sache anzufügen, dominierte ihr Verhältnis zum deutschen König und zum schwäbischen Herzog. 1098 mussten sie zwar endgültig auf das Herzogtum Schwaben verzichten, verfügten von da an aber dank ihrer Reichsfürstenlehen wenigstens über den prestigeträchtigeren Herzogstitel. Das Rektorat bot die Chance, im Namen des Königs die zähringische Position im Burgund zur eigentlichen Herzogsstellung auszubauen (Überwachung der Reichsvögte, teilweise Verfügung über Reichsgut und herrenloses Land, Schutzgewalt über kirchliche Institutionen). Insgesamt nahmen die Zähringer ihre Erb- und Rektoratsrechte südlich des Rheins vorerst in traditioneller Weise wahr: Die räumliche Ausweitung ihres Einflusses strebten sie über Fehden (1120, 1133, 1146), Verwandtschaftspolitik (u.a. zu den Welfen) und mittels Übernahme von Reichsrechten an. Eine Intensivierung der bestehenden Rechte oder eine Straffung der Gefolgschaftsbeziehungen fand im Burgund vor 1156 nicht statt. Die Art der Königskandidatur Berchtolds V. 1198 und sein 1210 misslungener Griff nach der Vogtei über St. Gallen zeigen, dass die Zähringer bis zum Aussterben traditionellen politischen Mustern verhaftet blieben. Immerhin sind ab den 1150er Jahren zwei Wesenszüge früher landesherrlicher Verdichtung der Herrschaft erkennbar: Eine aktive Städtepolitik schuf zum einen neue herrschaftliche Zugriffsmöglichkeiten. Zu nennen sind die «Gründungsstädte» Freiburg und Bern, der Ausbau der älteren Herrschaftszentren Burgdorf und Murten, der Herrschaftsanlagen in Thun und Moudon sowie einiger Burgsiedlungen wie Laupen, Gümmenen und Oltigen. Wahrscheinlich hat aber ausser den «Gründungsstädten» keiner dieser Orte vor 1218 städtische Strukturen erhalten. Die Zähringer bauten des Weiteren die Reichsrechte in Solothurn aus, intensivierten ab 1173 – kaum schon im frühen 12. Jahrhundert – die Beziehungen nach Zürich und erwarben 1198 die Reichsvogtei über Schaffhausen, die sie bis 1218 behielten. Zum anderen scheinen sie gegenüber einigen regionalen Adelsgeschlechtern neue, übergeordnete Herrschaftsrechte geltend gemacht zu haben, so gegenüber den Herren de Glâne und von Thun, was um 1191 zum Adelsaufstand führte. Darüber hinaus sind kaum weitere Massnahmen herrschaftlicher Verdichtung bekannt. Die Grafengeschlechter südlich des Rheins haben vielmehr Gefolgschaftsbeziehungen zu den Zähringern in auffälliger Weise gemieden. Es ist keine Intensivierung des Burgenbaus nachzuweisen, sieht man vom eher repräsentativen Zwecken dienenden Aus- oder Neubau der Donjons in Bern-Nydegg, Freiburg und Thun ab. Die Zähringer gründeten südlich des Rheins – abgesehen vielleicht vom Zürcher Spital – auch keine geistlichen Stifte. Es bestehen kaum Hinweise darauf, dass sie die ihnen als Rektoren zustehenden Schutzfunktionen über die bestehenden kirchlichen Stifte Rüeggisberg, Münchenwiler, Hauterive, Hautcrêt, Interlaken, eventuell Frienisberg, Peterlingen, St. Ursen in Solothurn sowie die Hochvogtei über das Bistum Lausanne ausgebaut hätten. Von einer planmässigen Erschliessung des Burgunds kann somit nicht die Rede sein, ebenso wenig von einem zähringischen «Stadtgründungsmodell» oder einem spezifischen «Zähringerrecht». Zweifel sind auch gegenüber der Vermutung angebracht, die auffallenden Innerschweizer Besitzungen «burgundischer» Adliger seien von diesen unter Zähringer Ägide erworben worden. Nach dem Tod Berchtolds V. kam es zur Aufsplitterung der Zähringer Herrschaft. König Friedrich II. zog die Herzogs- und die meisten Reichsrechte ein; Rektorat und Herzogstitel verlieh er nicht mehr. Wesentliche Teile des Reichsgutkomplexes – so Bern, Solothurn und das Zürcher Fraumünster – wurden reichsunmittelbar oder, wie die Reichsvogtei Zürich, aufgeteilt. Die über Agnes bzw. Anna, Schwestern von Berchtold V., mit den Zähringern verschwägerten Grafen von Urach bzw. Kyburg vermochten nur Teile der Allode nördlich bzw. südlich des Rheins zu übernehmen. Diese Zerstückelung und der lose, unverdichtete Zustand des Zähringer Erbes bildeten wohl eine wesentliche Voraussetzung für die kommunalen Verselbstständigungen des 13. und 14. Jahrhunderts. Die Zähringer haben keinen «Staat» hinterlassen. Ebenso fehlen weitgehend die Zeugen eines ausgeprägten dynastischen Bewusstseins. Die «Zähringertradition» wurde erst später geschaffen, zuerst durch König Rudolf von Habsburg, ab dem 15. Jahrhundert durch die geschichtsbewusste städtische Aristokratie in Bern und den südbadischen Städten. Diese sah in den Zähringern die Verkörperung der städtischen Freiheitsidee und in sich selbst die Verwalterin des zähringischen Erbes. Dieser historiografische Hintergrund ist mitverantwortlich, dass die im 19. Jahrhundert einsetzende Zähringerforschung sowohl die herrschaftliche Verdichtung und Durchdringung als auch die «Stadtgründungsidee» der Zähringer bis heute tendenziell überschätzt.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Erwin Eugster: von Zähringen, Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), 2020