Herzogtum

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Karte der deutschen Herzogtümer um das Jahr 1000.

Ein Herzogtum ist in seiner historischen Entwicklung vom Stammes- zum Territorialgebilde der Herrschaftsbereich eines Herzogs.

Ältere Stammesherzogtümer

Es hatte seinen Ursprung im Dukat der Merowinger. Ein Dukat ist der Zuständigkeitsbereich des Dux (=Führer), indem er hauptsächlich militärischen Aufgaben erledigte. In den Randgebieten des Fränkischen Reichs und in den Stammesgebieten östlich des Rheins entwickelten sich daraus eigenständige Herrschaften. Die karolingischen Herrscher Pippin und Karl der Große beseitigten die verselbständigten Stammesherzogtümer. So wurde der Bayernherzog Tassilo III. 788 abgesetzt.

Exkurs Amts- oder Stammesdukat

Eine Stammesbindung des Dukats wird heute nicht mehr angenommen. Stämme werden weniger rein ethnisch, sondern neuerdings auch als politisch veränderlich gesehen. Das heißt, der Herzog gewann nicht Macht von unten aus seinem Stamm (möglicherweise durch Wahl) sondern durch Übertragung/Einsetzung von oben als Amt durch den König. Damit erklärt sich auch besser die Schaffung neue Dukate ohne Stammesgrundlage wie 976 Kärnten, 1156 Herzogtum Österreich oder 1180 die Steiermark bzw. die Verleihung von Herzogtümern an Geistliche wie 954 das lothringische Dukat an Bruns von Köln oder 1168 das Würzburger Dukat.[1]

Jüngere Stammesherzogtümer

In Bayern, Sachsen und Thüringen übernahmen die Grafen/Markgrafen der Grenzmarken/Markgrafschaften das Amt. Aus dem Kommando über die Krieger ihrer Stämme zum Schutz gegen Normannen, Slawen und Ungarn entwickelte sich eine entsprechende Machtbasis. In Bayern wurde Graf und Markgraf Liutpold zum Stammesherzog,[2] mit seinem Sohn Arnulf I. der Böse (er urkundete wieder als Herzog der Bayern nachdem 788 Herzog Tassilo von Karl dem Großen abgesetzt wurde) wurde 907 die Erblichkeit des jüngeren Stammesherzogtums gesichert. Die Grafen der Ostmark waren seit 913 Stammesherzöge der Sachsen. Mit dem Tod des Grafen der Sorbenmark Burchard 908 endete das Stammesherzogtum in Thüringen. Die Stämme der Friesen und Hessen konnten kein Herzogtum etablieren. Im deutschen Reich vom 10. bis 12. Jahrhundert wurde Herzogtum und Fürstentum gleichgesetzt, in der Forschung das Herzogtum als Sonderform des Fürstentums gesehen. Seit dem 12. Jahrhundert gingen die Herzogtümer in Territorialfürstentümer auf. Das Herzogtum wurde zum an die Landesherrschaft gebundenen Titelherzogtum mit einem verschwundenem Amtscharakter.

Exkurs Amts- oder Eigenständigkeitscharakter

Das Herzogtum war als Amt, als Provinzialherrschaft dem König untergeordnet gedacht. Trotzdem waren Tendenzen zur Erlangung einer königsgleichen Stellung zu sehen, eine herzogliche Doppelstellung als königlicher Amtsträger und als fürstlicher Eigenherr. Ein Kontrollmechanismus der Könige war die Einsetzung von Landesfremden als Herzöge.[3][4]

Siehe auch

Literatur

  • Gerlich, Alois: Geschichtliche Landeskunde des Mittelalters - Genese und Probleme. 1986. S. 263-270.

Fußnoten

  1. Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler. Vol. 4. cols 2189-2193.
  2. So angreifbar bei Planitz, Hans: Deutsche Rechtsgeschichte.1981. 4. Aufl. S. 157.
  3. Lexikon des Mittelalters.
  4. Karte: Leisering, Walter (Hg.): Historischer Weltaltlas. 2007. S. 42f.