Zivilgesellschaft
Der Ausdruck Zivilgesellschaft soll im weitesten Sinne eine sogenannte „offene“ und „aufgeklärt“-bürgerliche gemeinschaftliche Daseinsform beschreiben; deren Träger soll ein sozial involviertes, angeblich selbständiges Bürgertum sein. Der Vorstellung bzw. Propagierung einer solchen Gesellschaftsform liegt zunächst eine grundlegende egalitäre Ausrichtung bzw. Ideologisierung zugrunde. Entsprechend findet der Ausdruck vor allem in der Veröffentlichten Meinung der „westlichen Wertegemeinschaft“ ausschließlich eine positive Verwendung.
Tatsächlich stellen sogenannte „Zivilgesellschaften“ jedoch eine weitere Form der Entnationalisierung dar. Schon der Code Civil, die Rechtsreform Napoleons, entwertete den Begriff der Staatsangehörigkeit zugunsten einer sehr viel laxeren, willkürlicheren und (beidseitig) unverbindlicheren Bürgerlichkeit (Citoyen).
„Zivilgesellschaften“ sind gekennzeichnet durch politische Belanglosigkeit und Beliebigkeit und daher – im Gegensatz zu den durch eine gemeinsame Kultur, Abstammung, Tradition und Geschichte fester gefügten Völkern oder gar Volksgemeinschaften – entsprechend leicht durch supranationale und globalistische Gewalten kontrollier- und lenkbar. Der höchst schwammige Begriff „Zivilgesellschaft“ ist somit letztlich ein Konstrukt, das es politisch und ökonomisch mächtigen Institutionen erlaubt, je nach Interessenslage zu entscheiden, wer „dazugehört“ und wer nicht; er wurde nicht zuletzt aus diesem Grund schon von verschiedenen bolschewistischen Theoretikern ausgiebig verwendet, so unter anderem von Antonio Gramsci und dem Juden Hilary Putnam.
In ähnlichem abflachenden, banalisierenden Zusammenhang wird heute der bereits von Hegel gebrauchte Begriff „Bürgerliche Gesellschaft“ verwendet.[1]