Deutsches Kreuz

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Das Deutsche Kreuz wurde am 28. September 1941 von Adolf Hitler gestiftet.


Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Stiftungsverordnung

Artikel 3 der Stiftungsverordnung vom 28. September 1941 lautete:

Das Deutsche Kreuz in Gold wird verliehen, für vielfach bewiesene außergewöhnliche Tapferkeit oder für vielfache hervorragende Verdienste in der Truppenführung.

Absatz 1): Das Deutsche Kreuz in Silber wird verliehen für vielfache außergewöhnliche Verdienste in der militärischen Kriegführung.

[bearbeiten] Arten

[bearbeiten] Deutsches Kreuz in Gold

Das Deutsche Kreuz in Gold sollte an diejenigen Soldaten verliehen werden, die nach der Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse (oder der Spange zum Eisernen Kreuz) eine ganze Reihe von außergewöhnlichen Tapferkeitstaten bzw. vielfach hervorragende Verdienste in der Truppenführung erbracht haben, die jedoch nicht zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes führten. Als Faustregel galt: Für Mannschaften und Unteroffiziere sechs, für Offiziere acht Taten, die zur Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse geführt hätten.

[bearbeiten] Deutsches Kreuz in Silber

Das Deutsche Kreuz in Silber sollte an diejenigen Soldaten verliehen werden, die nach der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse eine ganze Reihe von außergewöhnlichen Verdiensten in der militärischen Kriegführung erbracht haben.

Als Faustregel galt: Für Mannschaften und Unteroffiziere sechs, für Offiziere acht Taten, die zur Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse geführt hätten.

[bearbeiten] Deutsches Kreuz in gestickter Form

Im Juni 1942 gab das Oberkommando der Wehrmacht bekannt, "das der Führer das Tragen des Deutschen Kreuzes in Gold - in gestickter Form auf Stoffunterlage - genehmigt" hat.

Ein Jahr später, teilte das Oberkommando des Heeres mit, das "die Aushändigung von Deutschen Kreuzen in Gold in gestickter Form vorläufig nur durch die Feldtruppen erfolgt. Dort sind diese in erster Linie an solche Soldaten auszugeben, bei denen aufgrund ihrer Verwendung am ehesten eine Beschädigung des Originals möglich ist."

Das Deutsches Kreuz in Gold in gestickter Form, kommt in folgenden Farbvarianten der Stoffunterlage vor: auf Heeresstoff (feldgrau/ grün), Marinestoff (dunkel blau), Luftwaffenstoff (graublau), Schwarz (für Angehörige der Panzertruppe), Grau (für Angehörige der SS). Bei den existenten Stücken in weiß und khaki handelt es sich um vorschriftswiedrige Anfertigungen.

Das Deutsche Kreuz in Silber in gestickter Form durfte offiziell nicht hergestellt und getragen werden ! Die wenigen existierenden Exemplare sind Privatanfertigungen!

[bearbeiten] Verleihungsgrund

Weder das Deutsche Kreuz in Gold noch in Silber waren Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes. Es konnte jedoch an Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes verliehen werden.

Das Deutsche Kreuz wurde an alle Angehörigen des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der Waffen-SS durch den Oberbefehlshaber der Wehrmacht verliehen. Ab Oktober 1942 konnte das Deutsche Kreuz in Gold auch an Angehörige der befreundeten/ verbündeten Länder verleihen werden, wenn sie bereits im Besitz des Eisernen Kreuzes 2. und 1. Klasse sind.

Laut einer, am 30. Januar 1943, vom Oberkommando der Wehrmacht, bekannt gegebenen Entscheidung des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht, das Deutsche Kreuz in Gold auch nach der Verleihung des Deutschen Kreuzes in Silber verliehen werden. Dann ist jedoch nur das Deutsche Kreuz in Gold zu tragen.

Im Jahre 1944 wurde die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Silber vom Adolf Hitler gesperrt.

Die Kriegsmarine führte im Oktober 1944 ein Punktesystem, für die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold ein. Z.B. erhielt der betreffende Soldat, für die Entschärfung einer unbekannten feindlichen Fernzündungsmine 500 Punkte, für die Entschärfung einer bekannten feindlichen Fernzündungsmine jedoch nur 100 Punkte; für das Deutsche Kreuz in Gold waren mindestens 6000 Punkte erforderlich.

[bearbeiten] Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold an Besitzer der Nahkampfspange in Gold

Im August 1944 stellte Hitler, bei der Verleihung goldener Nahkampfspangen fest, dass einer der beliehenen Soldaten noch nicht im Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse war. Er ordnete daraufhin an, dass Trägern der goldenen Nahkampfspange, ohne weitere Begründung, das Deutsche Kreuz in Gold, verliehen werden konnte, da sie allein durch die Anzahl ihrer Nahkampftage ihre Tapferkeit wiederholt bewiesen hatten.

[bearbeiten] Verleihungs-Daten:

Für Angehörige des Heeres und der Waffen-SS:

  • Deutsches Kreuz in Gold ca. 16000
  • Deutsches Kreuz in Silber ca. 900

Für Angehörige der Kriegsmarine

  • Deutsches Kreuz in Gold ca. 1250
  • Deutsches Kreuz in Silber

[bearbeiten] Abbildungen

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