Konzentrationslager Belzec
Das Konzentrationslager Belzec lag im südöstlichen Teil des Bezirkes Lublin, nahe Belzec, einem kleinen Dorf an der Eisenbahnstrecke Lublin - Lviv. Die Bauarbeiten für das Lager begannen im November 1941 ca. 400 m vom Bahnhof Belzec entfernt. Das Lager befand sich auf einer relativ kleinen Fläche von ca. 275 x 265 m und war 1942 fertiggestellt. Nach der jüdischen, in einigen Staaten mit Strafvorschriften geschützten Erzählung zum Schicksal der Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges kam es in dem Lager zu systematischen Häftlingstötungen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Lager wurde im Rahmen der sogenannten Aktion Reinhardt errichtet. Die Aktion erfolgte vorrangig über die Lager Belzec, Sobibor und Treblinka. Diese befanden sich abgeschieden an der östlichen Grenze des Generalgouvernements, aber bewusst in der Nähe von Eisenbahnlinien. Als zukünftiges Siedlungsgebiet war, so der Buchautor Steffen Werner in seinem Buch „Die zweite babylonische Gefangenschaft“, das südliche Gebiet Weißrutheniens vorgesehen. Arbeitsfähige Personen wurden weitgehend zur Zwangsarbeit verpflichtet.
Kurt Gerstein, der nach dem Kriege ein in französischer Sprache abgefasstes „Geständnis“ abgab, bevor er sich kurz darauf plötzlich das Leben genommen haben soll, berichtete über das Lager Belzec in besagtem „Geständnis“ so allerlei. Die Zeit zitiert daraus unter anderem unter der Überschrift „Tot nach 32 Minuten“ wie folgt:
- „Nach 28 Minuten leben nur noch wenige. Endlich, nach 32 Minuten ist alles tot!“[1]
Hans Frank sagte nach dem Krieg vor dem Nürnberger Tribunal zur Ursache der Errichtung des Lagers Belzec:
- „Einmal kam mir die Meldung, bei Belzec sei etwas los. Ich fuhr nach Belzec am anderen Tage. Globocnik zeigte mir einen Riesengraben, den er als Schutzwall aufrichtete mit vielen Tausenden Arbeitern, offenbar Juden. Ich sprach mit den einzelnen, woher sie kamen, wielange sie da wären, und er hat mir gesagt, Globocnik: Sie arbeiten jetzt hier, und wenn sie fertig sind – sie sind aus dem Reich oder irgendwoher aus Frankreich – dann kommen sie weiter nach dem Osten.“[2]
Kommandanten
- SS-Hauptsturmführer Christian Wirth
- Josef Oberhauser, Adjutant und Verbindungsmann zum Stab des SS- und Polizeiführers
- SS-Hauptsturmführer Gottlieb Hering
Stellvertreter
- SS-Untersturmführer Gottfried Schwarz, Stellvertretender Lagerkommandant ab Ende 1941
Abweichende Aussagen
Revisionistische Autoren haben Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung zu Konzentrationslagern vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs des Lagers, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen.
In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.
Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen im Ergebnis privater Forschungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.
Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten: Staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich (→ Schutzgesetze für Shoaismus). Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“.
Strafverfahren der SS-Gerichtsbarkeit gegen KL-Kommandanten und -Personal
Entgegen allgemeiner Meinung waren die deutschen Konzentrationslager, einschließlich derer im Osten, nicht ohne Kontrolle und keine rechtlosen Orte.
Die SS hatte einige Juristen zur Überwachung der Lager eingesetzt. Verschiedene Richter, die der SS angehörten, hatten die Aufgabe, Missstände und Übergriffe in den Lagern zu ermitteln und abzuurteilen. Zu ihnen gehörte u. a. der SS-Oberführer Günther Reinecke, Amtschef im Hauptamt SS-Gericht und Chefrichter des Obersten SS- und Polizeigerichts, ihm unterstellt war SS-Richter Sturmbannführer Konrad Morgen. Beide sagten nach dem Krieg beim „Internationalen“ Militärtribunal (IMT)[3] für die dort als Organisation angeklagte SS aus.
Konrad Morgen bekundete als Zeuge, er habe als SS-Richter während der NS-Zeit rund 800 Fälle aus zehn Konzentrationslagern bearbeitet, von denen 200 zur Aburteilung kamen. 700 Personen im Dienst der SS in den Konzentrationslagern wurden im Laufe des Dritten Reiches wegen rechtswidrigen Verhaltens gegenüber Häftlingen verurteilt.[4]
Beispielhafte Verfahren:
- Zwei der fünf Lagerkommandanten, die Richter Morgen verhaften ließ, wurden in SS-Gerichtsverfahren für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Einer von ihnen war Karl Otto Koch, Lagerkommandant im KL Buchenwald, im August 1943 von der Gestapo wegen Unterschlagungen und Korruption verhaftet. Er war auch schuld am Tod einiger Häftlinge, die zuviel von seinen Machenschaften gewusst hatten. Koch wurde durch die SS am 5. April 1945 mitten im Lager vor den Augen der Häftlinge hingerichtet.
- Hermann Florstedt, Kommandant des KL Lublin wurde wegen Tötung von Häftlingen verurteilt und laut Richter Morgen zusammen mit Karl Otto Koch erschossen.
- Zwei deutsche Kommandanten im KL Herzogenbusch, Karl Chmielewski und Adam Grünewald, wurden vor Gericht gestellt. Wegen Unterschlagung wurde Chmielewski im Oktober 1943 verhaftet und 1944 vor einem SS-Gericht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Chmielewski beendete den Krieg als Häftling im Konzentrationslager Dachau und wurde nach dem Krieg verurteilt. Grünewald verurteilte man wegen Misshandlung Untergebener Anfang März 1944 zu dreieinhalb Jahren Haft und seinen Adjutanten Hermann Wicklein wegen Begünstigung zu sechs Monaten Gefängnis. Heinrich Himmler begnadigte die Verurteilten, Grünewald wurde sodann zur SS-Totenkopfdivision an die Front geschickt, wo er im Januar 1945 im Kampf starb.
- Das Verfahren gegen den zeitweiligen Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höss (angestrengt nach seiner Ablösung dort), kam wegen des Kriegsendes nicht mehr zum Abschluss.
- Waldemar Hoven, Chefarzt des KL Buchenwald, zudem ab Januar 1943 stellvertretender Leiter der Versuchsstation für Fleckfieber- und Virusforschung des Hygieneinstituts der Waffen-SS, wurde im September 1943 im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Karl Otto Koch auf Anordnung des SS-Gerichts Kassel in Untersuchungshaft genommen und zum Tode verurteilt. Hoven blieb achtzehn Monate im KL Buchenwald in Haft, bis er aufgrund des herrschenden Ärztemangels begnadigt und am 2. April 1945 aus der Haft entlassen wurde.
Es ist anzunehmen, dass es wegen Dienstvergehen außer den Strafverfahren auch Disziplinarverfahren gegen Lagerpersonal gab.
Literatur
- Die ›Menschenmühle‹ von Belzec, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 127 f.
- Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
- Claus Nordbruch: Zur »Offenkundigkeit des Holocaust«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 681–690
- Rolf Kosiek:
- Hatte Hitler keinen Holocaust-Plan?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 495
- Ist Massenmord durch Dieselabgase möglich?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 565–567
- Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 574–577
- Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
- Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
- Holocaust Handbooks: Carlo Mattogno: Belzec — Propaganda, Zeugenaussagen, Archäologie und Geschichte
- Jürgen Graf:
- Der Holocaust auf dem Prüfstand – Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, AARGH, 1998
- »Die Vernichtung der europäischen Juden«: Hilbergs Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, 2. Aufl., 2015
- Germar Rudolf:
- Das Rudolf-Gutachten, Castle Hill Publishers, 2001
- Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, 2005
- Don Heddesheimer:
- Der erste Holocaust – Der verblüffende Ursprung der Sechs-Millionen-Zahl. Einführung: Germar Rudolf, Castle Hill Publishers, 2. Aufl. 2018, ISBN 978-1591481997 [212 S., im US-Buchhandel][5]
- Der Erste Holocaust anno 1914–1927, Castle Hill Publishers, 2004
- Englischsprachig
- Holocaust Encyclopedia, 2. Aufl. 2024 [634 S., 356 Abb.]; auch als E-Book – holocaustencyclopedia.com
Verweise
- archive.org – Weltnetzarchiv mit Suchfunktion
Filmbeiträge
- Panorama Interview mit Ursula Haverbeck: "Den Holocaust gab es nicht", Sendung: Panorama (NDR), 23. April 2015, Dauer: 49:01 Min., (archiviert)