Altbundespräsident

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Als Altbundespräsident (auch: Alt-Bundespräsident) wird in der BRD und in Österreich ein Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Staatsamt bezeichnet.

In der BRD hat der Altbundespräsident als ehemaliges „Staats“-Oberhaupt lebenslang Anspruch auf die vollen Amtsbezüge aus der Amtszeit („Ehrensold“) sowie auf ein eigenes Büro und Dienstwagen. Außerdem ist es weithin üblich, ihn bei offiziellen Anlässen für den Rest seines Lebens mit dem Titel „Herr Bundespräsident“ anzusprechen.

Siehe auch