Altfürstliches Haus

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Ein Altfürstliches Haus zählte in der Zeit des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zu denjenigen Fürstenhäusern, welche schon auf dem Reichstag von Augsburg im Jahre 1582 unter den Fürsten gesessen hatten, und die man im Range höher hielt als die später gefürsteten, weil sie eine Virilstimme auf dem Reichstag führten (die später gefürsteten dagegen nicht ohne Genehmigung der Stände). Zu den Altfürstlichen Häusern gehörten u. a.: die Erzherzöge von Österreich, die Pfalzgrafen bei Rhein, die Herzöge von Sachsen, die Markgrafen zu Brandenburg (nicht aber die Fürsten von Hohenzollern), die Herzöge zu Braunschweig, die Herzöge zu Württemberg, die Landgrafen zu Hessen, die Markgrafen zu Baden, die Herzöge zu Mecklenburg, die Herzöge zu Holstein, die Fürsten zu Anhalt, die Fürsten zu Aremberg. Auch die Fürsten von Ligne wurden dazu gezählt, obgleich sie erst 1592 gefürstet wurden.

Die übrigen Häuser nannte man Neufürstliche Häuser und unterschied unter ihnen wieder solche, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, wie die Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Nassau, Auersperg, Fürstenberg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn und Taxis, Schwarzburg, und solche, die auf dem Reichstag nicht im Fürstenkollegium saßen, worunter sich die Waldeck und die Reuß befanden.