Fürst

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Ein Fürst ist ein adeliger Herrscher. Das Wort Fürst stammt vom althochdeutschen Begriff furisto ab und ist mit dem heutigen englischen Wort first verwandt. Die Bedeutung von furisto ist in etwa mit „der Erste“ oder „der Führende“ zu übersetzen. Der Begriff wird häufig als Überbegriff für verschiedene Fürstentitel benutzt, wie einen Herzog oder einen Grafen, im Falle des Landfürsten wird er aber auch als eigener Herrschaftstitel gebraucht. Germanische Großbauern, die man eher als Häuptlinge bezeichnen müßte, werden in heutiger Zeit oft Fürsten genannt, obwohl sich ein fester germanischer Fürstenstand erst während der sogenannten Völkerwanderung heraus bildete.

Für Adlige im mohammedanischen, afrikanischen oder asiatischen Raum wird der Begriff „Fürst“ kaum angewandt. Insgesamt findet die Bezeichnung „Fürstentum“ am häufigsten Verwendung bei Adelsherrschaften im deutschen Raum, zum Beispiel bei den deutschen Teilstaaten Liechtenstein und Luxemburg, aber auch bei anderen europäischen Gebieten, wie beim Königreich Spanien, dem ehemals monarchistischen Frankreich, dem Fürstentum Monaco, dem Fürstentum Andorra, dem Königreich Dänemark, dem Königreich Schweden und dem Königreich Norwegen, sowie im Königreich Belgien und dem niederdeutschen Königreich der Niederlanden. De juro ist auch der jeweils amtierende französische Präsident ein Fürst, da die beiden Kofürsten des Fürstentums Andorra jeweils aus dem Bischof von Urgell und dem französischen Präsidenten bestehen.

Siehe auch