Althusius, Johannes

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Johannes Althusius

Johannes Althusius (auch: Althaus, Alphusius; * um 1563 in Diedenshausen, heut Kreis Siegen-Wittgenstein; † 1638 in Emden, Ostfriesland), war ein deutscher Rechtsgelehrter, Staatstheoretiker, Stadtsyndikus und Politiker (ab 1604) in Emden.

Leben und Werdegang

Johannes Althusius entstammte einer bäuerlichen Familie in der Grafschaft Sayn-Wittgenstein. Althusius besuchte das Gymnasium Philippinum in Marburg und studierte dann in Köln und Basel. Nach seiner Promotion zum Doktor der Rechte in Basel 1586 wurde er an die kalvinistische Hohe Schule Herborn berufen.

In Herborn war Althusius neben seiner Rechtsprofessur gleichzeitig als gräflicher Rat und Rechtsberater für seinen nassauischen Landesherrn, den Grafen Johann VI. den Älteren tätig. 1603 erschien sein Hauptwerk, die „Politica Methodice Digesta“. 1604 wurde Althusius Stadtsyndikus der Stadt Emden. Er war dies bis ins hohe Alter, lehnte mehrere Rufe als Rechtsgelehrter an holländische Universitäten ab und blieb seiner Wahlheimat Emden bis zu seinem Tod treu.

Wissenschaftliches Werk

Althusius entwickelte mit einem kalvinistisch geprägten Staats- und Naturrechtsverständnis die erste normative und systematische Staatstheorie der ständischen Monarchie in der frühen Neuzeit. Der Staatsrechtler, der mit seinem Hauptwerk, der „Politica“, als bedeutendster politischer Theoretiker des Kalvinismus gilt, wird als der größte Föderalismus-Theoretiker des 16. und 17. Jahrhundert angesehen. Verbunden damit werden Althusius ideengeschichtlich auch Vorstellungen zur Entwicklung und Gestaltung des Subsidiaritätsprinzips zugeschrieben.

Das Souveränitätsverständnis des kalvinistischen Staatstheoretikers wird als Gegenentwurf zu dem monarchisch-absolutistisch denkenden französischen Souveränitätstheoretiker Jean Bodin angesehen. Das Verständnis von der Volkssouveränität ist bei Althusius noch nicht mit den individuellen Rechten verbunden, wie sie erst später im rationalen Naturrecht und in der Vertragstheorie zum Ausdruck kommen, seine an die Monarchomachen angelehnten und übernommenen Vorstellungen vom Widerstandsrecht gegen tyrannische Herrscher bleiben auf die Vertreter der Stände und die Träger der monarchisch-ständischen Herrschaftsordnung beschränkt.

Althusius wird in der politischen Ideengeschichte vorwiegend als Übergangstheoretiker wahrgenommen, der die ausgereifteste und systematischste Staatstheorie des frühneuzeitlichen Ständestaates verfaßt hat, mit seinem Staatsmodell den Durchbruch zum modernen Verfassungsstaat, zum modernen, neuzeitlichen Demokratieverständnis aber noch nicht vollzogen hat. Wirkungsgeschichtliche Bedeutung und Einfluß der Staatsrechtslehre des Althusius, die zunächst im universitären Schriftentum noch größere Verbreitung gefunden hatte, blieben zumal in der Zeit des aufkommenden Absolutismus im 17. Jahrhundert vorwiegend auf das kalvinistische Umfeld - insbesondere in Deutschland und den Niederlanden - begrenzt.

Literatur