Volkssouveränität

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Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt und ist Kennzeichen einer Demokratie. Als Schlagwort wurde der Begriff zuerst im Zuge der Französischen Revolution durch die französische Nationalversammlung in der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) vom 26. August 1789 als neues politisches Prinzip (mit entsprechend berauschender Wirkung auf die Volksmasse) proklamiert. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruhe demnach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit stehe einzig über der Verfassung.

Aufgabe des Nationalstaates ist es, die Volkssouveränität nach außen zu wahren. Der Vorstellung der tatsächlichen Volkssouveränität nach innen wurde in noch keinem geschichtlichen und gegenwärtigen System annehmbar Rechnung getragen. Ein Staatswesen, das dem Volke unter Berücksichtigung eines anthropologisch wirklichen Menschenbildes bestmögliche Entfaltung angedeihen läßt, kommt diesem Ziel realpolitisch am nächsten.

Zitate

  • „Die Frage nach der Souverainität des Volkes läuft im Grunde darauf hinaus, ob irgend Jemand ursprünglich das Recht haben könne, ein Volk wider seinen Willen zu beherrschen. Wie sich Das vernünftigerweise behaupten lasse, sehe ich nicht ab. Allerdings also ist das Volk souverain; jedoch ist es ein ewig unmündiger Souverain, welcher daher unter bleibender Vormundschaft stehn und nie seine Rechte selbst verwalten kann, ohne gränzenlose Gefahren herbeizuführen; zumal er, wie alle Unmündigen, gar leicht das Spiel hinterlistiger Gauner wird, welche deshalb Demagogen heißen.“Arthur Schopenhauer[1]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. A. Schopenhauer: Parerga und Paralipomena II, Erster Teilband, S. 269, § 126 (Ausgabe Diogenes 1977 ISBN 3 257 20429 0)