Anlagemünze

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Als Anlagemünze wird eine Münze bezeichnet, die aus Edelmetall, wie z. B. Gold, Silber, seltener auch Platin oder Palladium, hergestellt wird und zusätzlich eine Prägungszahl besitzt. Eine klassische Anlagemünze stammt aus einer einheitlichen Prägeserie. Eine andere verbreitete Bezeichnung für Anlagemünze ist Bullionmünze, was sich von dem englischen Wort „bullion“ für „Barren“ herleitet.

Der Wert einer Anlagemünze liegt immer nahe am entsprechend enthaltenen Metallwert, dazu addiert sich ein nur geringer Aufschlag, der die Kosten der Prägung deckt. Die in der entsprechenden Landeswährung gegebene Nennwertangabe, welche beim Zeitpunkt der Ausgabe stets unter dem tatsächlichen Materialwert liegt, zeigt, daß die Münze aus einer national legitimierten Prägestelle stammt, was sie von einer (Edelmetall-)Medaille unterscheidet.[1] Eine Anlagemünze kann somit (theoretisch) auch als gesetzliches Zahlungsmittel genutzt werden.

Bekannte Anlagemünzen sind zum Beispiel der Krügerrand, der Wiener Philharmoniker, die Maple Leaf oder der American Eagle, aber auch ehemalige Kurantmünzen, die aufgrund hoher Prägemengen bis heute zahlreich im Umlauf sind (wie der österreichische Golddukaten, Gold- und Silbermarkmünzen u. a.), werden häufig weniger als Sammler-, denn als Anlagemünzen gehandelt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Eine besondere Ausnahme stellt hierbei die Krügerrand dar, die seit jeher keine Nennwertangabe hat, aber dennoch als Münze und nicht als Medaille definiert wird.