Antikomintern-Abkommen
Das Antikomintern-Abkommen (offiziell Abkommen zur gemeinsamen Abwehr der Zersetzungsarbeit der Kommunistischen Parteien, heute meist abwertend als Antikominternpakt bezeichnet) war ein am 25. November 1936 in Berlin zwischen dem Deutschen Reich, vertreten durch den Botschafter von Ribbentrop und dem Japanischen Kaiserreich, vertreten durch den Botschafter Mushanokōji auf fünf Jahre geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der vor allem als Gegengewicht zu den internationalen bolschewistischen Bestrebungen der bereits 1919 gegründeten Komintern vorgesehen war. Die beiden vertragschließenden Staaten richteten an alle Länder die Aufforderung, diesem Abkommen beizutreten.
Dem Vertrag schlossen sich des weiteren an: Italien (6.11.1937), Mandschukuo (24. Februar 1939), Ungarn (24. Februar 1939), Spanien (27. März 1939) sowie am 25. November 1941 Bulgarien, Kroatien, Finnland, Dänemark, Nanking-China, Rumänien und die Slowakei.
Bildergalerie
Artikel in der „Berliner Morgenpost“ vom 26. November 1936 über die Ratifizierung des deutsch-japanischen Antikomintern-Abkommens
Titelblatt einer in englischer Sprache erscheinenden japanischen Zeitung vom 21. März 1937 zum deutsch-japanischen Antikomintern-Abkommen
Siehe auch
Verweise
- Japans Weg zum Dreimächtepakt. Vom Antikomintern-Abkommen bis zum Dreimächtepakt (wfg-gk.de – Deutsche und Allgemeine Geschichte)