Antikomintern-Abkommen

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Das Antikomintern-Abkommen (offiziell Abkommen zur gemeinsamen Abwehr der Zersetzungsarbeit der Kommunistischen Parteien, heute meist abwertend als Antikominternpakt bezeichnet) war ein am 25. November 1936 in Berlin zwischen dem Deutschen Reich, vertreten durch den Botschafter von Ribbentrop und dem Japanischen Kaiserreich, vertreten durch den Botschafter Mushanokōji auf fünf Jahre geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der vor allem als Gegengewicht zu den internationalen bolschewistischen Bestrebungen der bereits 1919 gegründeten Komintern vorgesehen war. Die beiden vertragschließenden Staaten richteten an alle Länder die Aufforderung, diesem Abkommen beizutreten.

Dem Vertrag schlossen sich des weiteren an: Italien (6.11.1937), Mandschukuo (24. Februar 1939), Ungarn (24. Februar 1939), Spanien (27. März 1939) sowie am 25. November 1941 Bulgarien, Kroatien, Finnland, Dänemark, Nanking-China, Rumänien und die Slowakei.

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