Arndt, Adolf

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Pfeil 1 start metapedia.png Dieser Artikel befaßt sich mit dem jüdischen Juristen, Politiker und Architekturkritiker Adolf Arndt. Für den Juristen und Hochschullehrer G. Adolf Arndt siehe G. Adolf Arndt.
Adolf Arndt (li.) Jürgen Neven-DuMont (re.), 1964

Karl Otto Adolf Arndt (* 12. März 1904 in Königsberg, Ostpreußen; † 13. Februar 1974 in Kassel) war ein jüdischer Jurist, Politiker („SPD-Kronjurist“) und Architekturkritiker.

Werdegang

Adolf Arndt jr., ev., wurde am 12. März 1904 als Sohn des gleichnamigen konservativ-monarchistisch gesinnten Adolf Arndt sen. (1849–1926), eines christlich getauften Rechtsgelehrten[1] aus jüdischer Familie,[2] in Königsberg geboren. Auch Arndt jr. studierte die Rechte, außerdem Nationalökonomie und Philosophie an den Universitäten Marburg und Berlin und trat nach der Promotion zum Dr. jur. in den preußischen Justizdienst ein. In der Weimarer Zeit wirkte er als Richter in Strafsachen. Im Jahre 1929 wurde er Gerichtsassessor und war von 1930 bis 1932 u.a. auch als Strafrichter in Berlin-Moabit tätig. Als solcher wirkte er bei einigen bedeutenden Prozessen (Kurfürstendamm-Prozeß, Goebbels-Prozeß) mit. 1932 wurde er Landrichter.[3]

Nach der Machtübernahme 1933 beendete Arndt seine Laufbahn als Richter. Er erreichte jedoch die Zulassung als Rechtsanwalt und assoziierte sich in Berlin mit dem bekannten Verteidiger Schönberg. Er hatte gegenüber den nationalsozialistischen Machthabern herausgestellt, als Richter Freisprüche für NS-Leute, aber scharfe Urteile gegen Kommunisten gefällt zu haben,[4], da sie die »sittlichen und seelischen Grundlagen der ganzen Nation und des Reiches . . . untergraben«. In den folgenden Jahren vertrat er eine Reihe früher führender Persönlichkeiten vor Gericht, wie z. B. den Gewerkschafter Wilhelm Leuschner und den letzten Vorsitzenden des ADGB, Theodor Leipart. Im zweiten Weltkrieg wurde Arndt dienstverpflichtet.

1945 wurde er zuerst Oberstaatsanwalt in Marburg, im gleichen Jahr noch Ministerialrat im Hessischen Justizministerium. Adolf Arndt jr. avancierte zum „Kronjuristen der SPD“, die er längere Zeit im Deutschen Bundestag (MdB) vertrat. Zunächst war er scharfer Gegner der Verjährungs-Manipulation, drehte sich jedoch plötzlich um 180 Grad. Er iniitierte Hilfsaktionen für Israel. Besonders scharf wandte er sich gegen die politische Rechte, vor allem gegen Dr. Gerhard Frey und dessen Deutsche National-Zeitung, die sich der „Sprache der Mörder von morgen“ bediene.[5] Sein Sohn Claus Arndt gelangte in den 1970er Jahren für die SPD in den Bundestag.[4] Adolf Arndt jr. sein Bruder war der Jurist Helmut Arndt.

Fußnoten

  1. Professor des Staats- und Bergrechts
  2. Rechtsprofessors, eines getauften Juden.
  3. Vor 1933 fungierte Arndt als Strafrichter in Berlin-Moabit, nach der NS-Machtübernahme erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt.
  4. 4,0 4,1 David Korn: Wer ist wer im Judentum? - FZ-Verlag ISBN 3-924309-63-9
  5. Im Bundestag griff Arndt die „National-Zeitung“ unsachlich an: Sie benutze die Sprache der potentiellen Mörder von morgen. Jakob Diehl, langjähriger CDU-Bundestagsabgeordneter und National-Zeitungs-Mitarbeiter: »Ein übler Fehlgriff.«