Bürgerschaft
Als Bürgerschaft werden die Landesparlamente der freien und Hansestädte Bremen und Hamburg bezeichnet. Die Abgeordneten der Bürgerschaft wählen den Ersten Bürgermeister und die Senatoren auf vier Jahre. In Berlin heißt das Landesparlament Abgeordnetenhaus, in den übrigen Bundesländern derBRD wird es als Landtag bezeichnet. Die Abgeordneten der Bürgerschaft befinden über das Zustandekommen der eingebrachten Gesetzesvorlagen, die im Fall der Zustimmung zu Landesgesetzen werden.