Landtag

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In der BRD gibt es 13 Landtage, welche die Landesparlamente der jeweiligen Bundesländer darstellen. In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente Bürgerschaft und in Berlin Abgeordnetenhaus. Die Abgeordneten, aus denen die Landtage bestehen, wählen den Ministerpräsidenten eines Bundeslandes auf vier oder fünf Jahre. Außerdem stimmen sie über Gesetzesvorlagen ab, die im Falle der Zustimmung zu Landesgesetzen werden. Sie werden als Mitglieder des Landtages (MdL) bezeichnet.

Siehe auch