Bauernemanzipation

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Unter Bauernemanzipation wird im allgemeinen die Befreiung des Bauernstandes von der persönlichen Unfreiheit verstanden, die sich in der Form der Leibeigenschaft oder Erbuntertänigkeit vor allem in Rußland bis weit ins 19. Jahrhundert erhalten hatte.

Russland

Am gebräuchlichsten ist dieser Ausdruck für die Befreiung der russischen Bauern, die durch das Manifest des Zaren Alexanders II. vom 19. Februar 1861 vollzogen wurde. Nicht weniger als 23 Millionen Leibeigene erhielten hierdurch ihre persönliche Freiheit, wenn sie auch noch während einer Übergangszeit in einer zeitweiligen Hörigkeit verblieben. Binnen zwei Jahren sollten die Grundherren ihnen ihre Häuser nebst angemessenen Landanteilen gegen Zins oder Arbeitsleistungen zur Nutznießung überweisen, und den Befreiten dann die Möglichkeit geboten werden, die Häuser einschließlich Zubehör sowie unter Zustimmung der Gutsbesitzer auch das Land als Eigentum zu erwerben. Die Ablösung erfolgte in der Weise, daß die Leistungen des einzelnen Bauern nach dem Zinsfuß von 6 Prozent kapitalisiert wurden und von der so berechneten Summe 20 Prozent sofort an den Grundherrn zu bezahlen waren, während die Negierung demselben den Rest von 80 Prozent in fünfprozentigen Schatzscheinen oder Loskaufszertifikaten abtrug und von den Bauern diesen Vorschuß im Zeitraum von 49 Jahren in Gestalt einer Zins und Amortisation darstellenden Quote von 6 Prozent desselben einzog. Als Käufer konnten sowohl Einzelne und Genossenschaften wie auch, im Anschluß an das damals in Rußland weitverbreitete System des Gemeindebesitzes, die Bauerngemeinden auftreten, deren Mitglieder dann solidarisch für die Loskaufssumme wie für die übrigen Abgaben hafteten. Im ganzen wurde ungefähr ein Drittel des adligen Grundbesitzes an 9.795.103 Bauern überwiesen.

Folgen

So unumgänglich die Bauernemanzipation im zaristischen Rußland des 19. Jahrhunderts auch geworden war, so war sie dennoch, als tiefer Eingriff in das bis dahin bestehende Wirtschaftssystem, von manchen unangenehmen Folgeerscheinungen begleitet, deren Tragweite durch den geringen Bildungsstand und den bereits damals weit verbreiteten Alkoholismus der russischen Bauern, häufig auch durch das mit landwirtschaftlichem Fortschritt nicht zu vereinbarende System der Feldgemeinschaft vergrößert wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Walcker: Die russische Agrarfrage. Berlin 1874
  • Harthausen: Die ländliche Verfassung Rußlands. Leipzig 1866