Beobachterabzeichen (Wehrmacht)

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Beobachterabzeichen

Das Beobachterabzeichen war eine Auszeichnung der Luftwaffe der deutschen Wehrmacht, die am 19. Januar 1935 durch den Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Hermann Göring, gestiftet wurde.

Erläuterung

Oberfeldwebel der Kampfflieger und Legion-Condor-Kämpfer mit Beobachterabzeichen in der Stoffausführung

Einführung

Am 19. Januar 1935 wurde das Beobachterabzeichen vom Reichsminister der Luftfahrt geschaffen. Schon nach kurzer Zeit erfolgte eine Abänderung der Verleihungsbestimmungen.

14. März 1935

In diesen vom 14. März 1935 datierten Verleihungsgrundsätzen heißt es unter „2. das Beobachterabzeichen“:

a) die Beobachter und Hilfsbeobachter, die eine abgeschlossene Schulausbildung (Waffenschule) nach den geltenden Ausbildungsbestimmungen erhalten haben,
b) die Beobachter und Hilfsbeobachter, die nach dem Kriege, aber vor Erlaß der neuen Ausbildungsbestimmungen als solche ausgebildet sind, soweit sie zu den Personen gehören, die als Beobachter oder Hilfsbeobachter zum dienstlichen Fliegen innerhalb der Luftwaffe verpflichtet sind,
c) diejenigen Soldaten und Beamten der Luftwaffe, denen vor oder im Kriege das Beobachter-, Flugzeugführer- oder Luftschifferabzeichen verliehen worden ist, wenn sie jetzt noch zu dem zum dienstlichen Fliegen verpflichteten Personal gehören oder zur Ausfüllung ihrer Dienststellung als Beobachter auf K-Flugzeugen fliegen müssen.

26. März 1935

Mit den neuen Verleihungsbestimmungen vom 26. März 1935 wurde festgelegt, daß das Beobachterabzeichen an aktive Soldaten, Reservepersonal, Beamte und Angehörige des Ingenieurkorps verliehen werden konnte, sofern sie als Beobachter oder Hilfsbeobachter ausgebildet waren.

2. Mai 1944

Die letzten Verleihungsrichtlinien vom 2. Mai 1944 besagten:

b) Lw.-Beobachterabzeichen nach Erwerb des Lw-Beobachter-, Kampfbeobachter- bzw. Bombenschützenscheines entweder 2 Monate nach Scheinerteilung oder vor Ablauf dieser Frist bei Nachweis von mindestens 5 Feindflügen (nach Erwerb des Scheines und aufgrund entsprechenden Einsatzbefehls durchgeführten Feind-, nicht Frontflügen) bzw. bei Verwundung bereits innerhalb dieser 5 Feindflüge ...

Siehe auch