Bettler

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Bettler sind Personen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen – milden Gaben anderer – bestreiten oder aufbessern. Meistens wird um Geld gebettelt. In der BRD, BRÖ und der Schweiz ist Betteln grundsätzlich nicht verboten, sofern es nicht aggressiv oder unter Vortäuschung falscher Verhältnisse geschieht.

Geschichte

Im Orient ist und im christlichen Mittelalter war das Almosengeben religiöse und zugleich soziale Pflicht. Die Bettler bildeten im Mittelalter Bettlergilden. Später wurde das Betteln in feste Bahnen gebracht, z. B. durch Anweisungen an Klöster (Panisbriefe) oder durch obrigkeitliche Brandbettelbriefe, durch die Abgebrannten die Erlaubnis zum sonst verbotenen Betteln erteilt wurde.[1]

Bettelbetrug

Im Zuge der Überfremdung und Balkanisierung Europas kommt es in vielen Ländern, darunter der BRD, der BRÖ und der Schweiz, zum organisierten Bettelbetrug durch Banden aus Osteuropa, die oftmals aus Zigeunern bestehen. Zu den Maschen, mit Bettelei möglichst viel einzunehmen, gehört es beispielsweise, Körperbehinderte oder Kinder an belebten Orten wie Eingängen von Einkaufszentren und Straßenkreuzungen zu plazieren. Eine weitere Masche ist das ungefragte Waschen von Autoscheiben bei zum Stillstand gekommenen Fahrzeugen an Ampeln, um anschließend Geld dafür zu verlangen.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936