Gilde

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Eine Gilde (mittelniederdeutsch Innung, Trinkgelage[1]) war eine – insbesondere im Mittelalter vorkommende – genossenschaftliche Vereinigung namentlich von Kaufleuten und Handwerkern, oder auch ein Zusammenschluß von religiös Gleichgesinnten zur Förderung gemeinsamer gewerblicher oder religiöser Interessen, aber auch zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder.

Das Wort war bei den Germanen ursprünglich wohl Bezeichnung für „Opfergelage“,[2] womit zugleich die kultisch-religiöse wie die gesellige Seite dieses genossenschaftlichen Gebildes zum Ausdruck gebracht wurde, später Bezeichnung vor allem für die freie Vereinigung von Berufsgenossen zur Förderung gemeinsamer Interessen, Pflege der Geselligkeit und zur gegenseitigen Hilfeleistung. In manchen Gegenden Deutschlands wurden auch Innungen und Zünfte als Gilde bezeichnet.

Die Anfänge reichen im Fränkischen Reich ins 8., in England ins 10., in Skandinavien ins 11. Jahrhundert zurück. Im Mittelalter gab es hauptsächlich Schutzgilden (sie gewährten dem Einzelnen Rechtsschutz), Gewerbegilden (Handwerksgilden und Kaufmannsgilden mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen; Beispiel → die Hanse), religiös-kultisch bestimmte Gilden (religiöse Bruderschaften) sowie besonders in Norddeutschland Bauerngilden. Mit der Herausbildung der modernen, marktwirtschaftlich orientierten Industriegesellschaft gingen die Gilden allmählich unter. An ihre Stelle traten zum Teil Handwerksinnungen, Berufs- und Interessenverbände, sowie politisch gefärbte Genossenschaften.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Im Ursprung mutmaßlich zu verstehen als = gemeinsamer Trunk anläßlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäfts, aus dem etymologischen Wortfeld zu Geld oder gelten.
  2. Daher hat Gilde im Dänischen noch die Bedeutung von Mahl oder Gelage behalten.