Blockleiter

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Blockleiter war ab der Nationalsozialistischen Machtübernahme die Dienstbezeichnung für den rangniedrigsten Hoheitsträger der NSDAP. Alternativ war in der Bevölkerung auch die Bezeichnung Blockwart verbreitet. Der Blockleiter stand am unteren Ende der Hierarchie von nationalsozialistischen Hoheitsträgern, die vom Führer, Gauleiter, Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Stützpunktleiter über den Zellenleiter zum Blockleiter abgestuft war.

Bis zur Reform von 1936/37[1] war ein Blockleiter für 10-15 Parteigenossen der NSDAP zuständig. Danach war er für straßenseitig 40–60 Haushaltungen mit allen Familienangehörigen unabhängig von einer Parteimitgliedschaft verantwortlich, mit Erlaß des Reichskriegsministers Nr. 5098/36 J Ia vom 3. September 1936 auch für die Familienmitglieder von Soldatenfamilien. Eine Ortsgruppe der NSDAP bestand in der Regel aus rund acht Zellen, wobei jede dieser Zellen in vier bis acht Blocks gegliedert war. Ein Blockleiter kümmerte sich um die Werbung neuer Parteimitglieder, den Brandschutz/Luftschutz, die Verteilung von Lebensmittelkarten, die Führung der Haustafel sowie die Sicherheit im allgemeinen und ähnliches. Da die Dienstobliegenheiten grundsätzlich mündlich zu erledigen waren, entstand ein enger Kontakt zwischen Blockleiter und Haushalten[2]. Bei Bedarf konnte der Blockleiter auf ehrenamtliche Helfer, den Blockhelfer/Hauswart, zurückgreifen. Er war für eine Hausgruppe mit 8–15 Haushaltungen (ein Mietshaus) zuständig. Die Entscheidung dazu lag in der Hand der Gauleitung.[3] Darüber hinaus organisierte der Blockleiter als Hoheitsträger der Partei die Zusammenarbeit mit den Amtswaltern der Partei auf seiner Ebene, den Blockwaltern. Diese stammten aus der NSDAP angeschlossenen Verbänden wie der Deutschen Arbeitsfront, der NS-Frauenschaft (Referentinnen) oder der NS-Volkswohlfahrt und hatten das gleiche Einzugsgebiet. Über die DAF/NS-Frauenschaft konnten Sonderbeihilfen für Arbeiterwitwen erwirkt werden, über die NSV konnte bei vernachlässigten unmündigen Kindern eingeschritten werden. Weiter hatte er einen Eid auf den Führer abzulegen und wurde (wie alle Parteifunktionäre) zu vorbildlichem Verhalten angehalten.


Fußnoten

  1. Die Neuorganisation der Partei. In: Der Deutsche Polizeibeamte. Heft 12. 1937. S. 414f.
  2. Organisationsbuch der NSDAP. 2. Aufl. 1937. S. 103
  3. Organisationsbuch. S. 106