Hexerei
Der Straftatbestand der Hexerei entstand im Mittelalter um 1450. Grundlage für die Hexenverfolgungen durch die kirchliche und vor allem die weltliche Justiz war die von Theologen und Juristen verbreitete Mär von einer vom Teufel geleiteten konspirativen Verschwörung gegen das Christentum, deren meist weibliche Mitglieder man schließlich Hexen nannte. Die Offenkundigkeit der Hexerei wurde in der päpstlichen Hexenbulle vom 5. Dezember 1484 festgestellt.
Die Hexenverfolgung entstand vor allem im Zuge der Christianisierung Deutschlands. Ziel war es, durch Kriminalisierung, die weisen Frauen, die ihre überlieferte germanische Medizin und Heilpraktiken pflegten, gesellschaftlich kontrollieren und letztlich neutralisieren zu können, um der kirchlichen Macht und gesellschaftlichen Kontrolle den Weg zu ebnen. Diese Position als unkontrollierbarer Grenzgängerin, als Wandererin zwischen den Welten, sollte sie für die Gemeinschaft somit als unberechenbar und letztlich gefährlich erscheinen lassen. Der Hexenmeister oder Hexerich stellt das männliche Gegenstück zur Hexe dar.
Siehe auch
Verweise
- Werner Kretschmer: Der mittelalterliche Hexenprozeß und seine Parallelen in unserer Zeit
- Die Hexenverfolgung
- Zum Hexenwahn auf dhm.de
Literatur
- Johann Websters, Med. Pract.: Untersuchung der vermeinten und so genannten Hexereyen (1719); PDF-Datei
- Christiani Thomasii Gelehrte Streitschrift von den Verbrechen der Zauber- und Hexerey, 1775 (PDF-Datei)
- Gerhard Zacharias: Satanskult und Schwarze Messe. Ein Beitrag zur Phänomenologie der Religion. Limes-Verlag, Wiesbaden ²1970 [keine ISBN zugewiesen, Erstausgabe: 1964].