Brunnenvergiftung

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Eine Brunnenvergiftung ist die vorsätzliche Verseuchung des Trinkwassers mit giftigen oder stark verunreinigenden Stoffen, so daß dieses ungenießbar wird. Das Verunreinigen von Trinkwasser gilt in der Regel als eine besonders hinterhältige Art des Verbrechens. Der Begriff hat sich als Brunnenvergifter deshalb auch als Bezeichnung für hinterhältige Personen etabliert.

Geschichte

Bereits in der Antike wurde die Brunnenvergiftung als besonders schweres Verbrechen angesehen und aus dem Mittelalter sind strengste damit verbundene Strafen (Verbrennen, Rädern, Ertränken, Abhäuten bei lebendigem Leib) überliefert. Besonders aus dieser Zeit wird auch häufig von dem Vorwurf berichtet, daß die Juden die Brunnen vergiftet hätten.[1]

In der heutigen Zeit wird dieser Vorwurf von etablierten Historikern fast durchweg als haltlos dargestellt, welche Beurteilung allerdings aufgrund der nach dem Zweiten Weltkrieg herrschenden allgemeinen Judäophilie zunächst keine unbefangene, d.h. vertrauenswürdige Aussage darstellt. Zuverlässiger erscheint in diesem Zusammenhang das bereits im Jahre 1929 erschienene Lexikon Sigilla Veri, welches ebenfalls viele der Vorwürfe in ihrem Ausmaß für technisch nicht durchführbar erachtet, jedoch auch anmerkt, daß zumindest das jüdische Gesetz eine solche Handlungsweise erlauben würde und einzelne Fälle vorgekommen sein werden, was auch der Grund dafür sei, daß die Brunnen in jener Zeit ummauert wurden, während sie vorher für jedermann frei zugänglich gewesen sind.[2]

Von den Spaniern soll bei ihrer Erhebung gegen die Napoleonische Herrschaft zur Vertilgung ihrer Unterdrücker die Brunnenvergiftung zu Hilfe genommen worden sein.[3] Die jüdische Terror-Organisation Nakam plante nach 1945 die Vergiftung des Trinkwassers in deutschen Städten.

Siehe auch

Literatur

Verweise

  • The Poisoners, Renegade Tribune, 5. Januar 2019 – historischer Abriß zu Juden und Gift

Fußnoten

  1. So zum Beispiel in einer Straßburger Chronik von 1348/49: „... daz die jüdescheit die cristenheit gerne mit vergifte verdarbten ...“.
  2. Vgl.: Sigilla Veri, Bd. 2, S. 280f.
  3. Meyers Konversationslexikon, 3. Bd, S. 521. Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892