Bumke, Erwin Konrad Eduard
Erwin Konrad Eduard Bumke ( 7. Juli 1874 in Stolp, Pommern; 20. April 1945 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, zeitweise höchster Richter des Deutschen Reiches und Reichsgerichtspräsident.
Leben und Wirken
Bumke stammte aus einer wohlhabenden Familie; sein Vater war Arzt, der eine Unternehmenstochter geheiratet hatte. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften wurde er 1905 Landrichter in Essen und trat 1907 in den Reichsjustizdienst ein, in dem er für Reformen des Strafrechtes eintrat. Im Ersten Weltkrieg diente er als Hauptmann. 1919 wurde er Mitglied der DNVP, ab 1937 war er Mitglied der NSDAP. 1929 wurde er höchster Richter im Deutschen Reich und als solcher ab 1932 Vertreter des Reichspräsidenten. 1935 übernahm Bumke die Präsidentschaft am Reichsdisziplinarhof, dessen Aufgabe mehr in der Erziehung zur Sittlichkeit und weniger in reiner Bestrafung lag. Außerhalb des Reiches war Bumke als Mitglied der Internationalen Kommission für Strafrecht und Gefängniswesen tätig. Das unter seiner Führung stehende Reichsgericht entschied in unzähligen Fällen gegen den Willen der politischen Führung. Bumke wählte am 20. April 1945 den Freitod; seine Kollegen des Leipziger Reichsgerichtes wurden von den „Befreiern“ ermordet[1].